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Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot beantragen
[Nr.99108002006000 ]

Volltext

An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 - 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Für bestimmte Güter gilt dieses Verbot nicht (z.B. verschiedene leichtverderbliche Lebensmittel).

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Ansprechpunkt

Örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörden

Thüringer Landesverwaltungsamt (Referat 520)

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung für den konkreten Sachverhalt.

Schriftlicher Antrag mit Begründung (insbesondere der Dringlichkeit), Angabe der Fahrtstrecke, Gewerbeerlaubnis, Fahrzeugschein, Bescheinigung des Auftraggebers, ggf. weitere von der zuständigen Behörde geforderte Unterlagen.

Kosten

Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht ein allgemeiner Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 767,00 Euro für eine Entscheidung über eine Ausnahme von dem Verkehrsverbot für Lastkraftwagen (Geb.-Nr. 264).



Urheber

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