Führerschein Umtausch wegen Ablauf der Gültigkeit
[Nr.99108049012003 ]
Volltext
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet.
Die Gültigkeit eines Führerscheins, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden ist, richtet sich nach Anlage 8e zur Fahrerlaubnis-Verordnung.
Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.