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Ordnungswidrigkeit anzeigen
[Nr.99089003034000 ]

Volltext

Wenn Sie Zeuge/Zeugin einer Ordnungswidrigkeit geworden sind, zum Beispiel einer illegalen Abfallentsorgung, können Sie insbesondere, wenn Ihnen durch eine Ordnungswidrigkeit ein Schaden entstanden ist, diesen Sachverhalt der zuständigen Verfolgungsbehörde oder auch der Polizei melden.

Sie sind dazu aber nicht verpflichtet. Ob daraufhin ein Verfahren eingeleitet wird, entscheidet die zuständige Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen. Sie haben also auch als eventueller Geschädigter darauf keinen Anspruch.

Auch anonymen Anzeigen geht die zuständige Stelle nach, wenn der geschilderte Sachverhalt es erfordert. Es ist aber hilfreich, wenn Sie Ihre Personalien angeben, damit Sie als Zeuge benannt werden können. Sie sind zur wahrheitsgemäßen Aussage als Zeuge verpflichtet.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die zuständige Verwaltungs-/Verfolgungsbehörde beziehungsweise an eine Polizeidienststelle.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Liegen Anhaltspunkte vor, dass die Tat eine Straftat ist, so gibt die Verwaltungsbehörde die Sache an die Staatsanwaltschaft ab.

Erforderliche Unterlagen

  • Wer zeigt an? (Name, Vorname, Anschrift und Erreichbarkeit des Anzeigeerstatters)
  • Was wird angezeigt? (möglichst konkret geschilderter Tathergang einschließlich Tatzeit u. -ort)
  • Wer hat etwas getan?
  • Gibt es weitere Zeugen oder Beweismittel (zum Beispiel Foto)?

Kosten

Es entstehen Ihnen keine Kosten.

Urheber

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