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Realgewerbeberechtigung beantragen
[Nr.99025003001000 ]
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Realgewerbeberechtigungen sind die mit dem Besitz eines bestimmten Grundstücks verbundenen Befugnisse zur Ausübung eines Gewerbes. Neue dürfen seit 1869 nicht mehr begründet werden (§ 10 Abs. 2 GewO).
Eine Realgewerbeberechtigung, die drei Jahre lang nicht ausgeübt worden ist, erlischt. Die Frist kann von der Erlaubnisbehörde verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Verfahrensablauf
Die Verlängerung muss schriftlich beantragt werden.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Untere Gewerbebehörde.
Voraussetzungen
Realgewerbeberechtigung wurde vor 1869 erteilt.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 14.01.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum