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Suchtberatung wahrnehmen
[Nr.99107058058000 ]

Volltext

Wenn Sie suchtkrank sind oder davon bedroht sind, können Sie sich an eine Suchtberatungsstelle wenden.

Unabhängig von der Art Ihres Anliegens bieten die Suchtberatungsstellen Ihnen und Ihren Angehörigen Hilfe und Unterstützung an. Zum Beispiel, wenn Ihre substanzbezogene oder nicht-substanzbezogene Störung Ihre Erwerbstätigkeit beeinträchtigt.

Die Suchtberatung steht Ihnen auch beratend zur Seite, wenn Sie sich als angehörige Person Unterstützung suchen möchten.

Wollen Sie eine Suchtberatung wahrnehmen?

  • Dann können Sie entweder an Ihrem Wohnort direkt zur örtlichen Suchtberatungsstelle gehen oder
  • eine Online-Beratungsplattform für Suchtfragen besuchen.

Dort finden Sie professionelle Suchtberaterinnen und Suchtberater, die Sie oder Ihre Angehörigen bei allen Fragen zum Umgang mit Suchtmitteln, psychoaktiven Substanzen, Glücksspielen oder digitalen Medien unterstützen.

Die Suchtberatung ist kostenlos und anonym.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Suchtberatungsstelle Ihrer Kommune.

Zuständige Stelle

kommunale Suchtberatungsstelle

Voraussetzungen

Sie haben ein Suchtproblem oder eine angehörige Person hat ein Suchtproblem.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 04.02.2025
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF)