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Verlängerung einer Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug beantragen
[Nr.99050182020000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug betreiben, müssen Sie eine Erlaubnis dafür beantragen. Diese ist befristet auf 3 Jahre.

Sie können die Erlaubnis regelmäßig verlängern lassen, sofern die maßgeblichen Voraussetzungen fortbestehen. Dafür reichen Sie die dafür nötigen Unterlagen erneut bei der örtlich zuständigen Behörde ein.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.

Erforderliche Unterlagen

Einzelfirma (natürliche Person):

  • Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls. elektronischer Aufenthaltstitel
  • Betriebskonzept
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0", beziehungsweise europäisches Führungszeugnis

Gesellschaften (juristische Personen) zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):

  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise Genossenschaftsregister
  • Kopie des Gesellschaftsvertrages
  • Betriebskonzept
  • Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel für die gesetzliche Vertretung
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0" für die gesetzliche Vertretung, beziehungsweise europäisches Führungszeugnis

Für Erlaubnis Prostitutionsfahrzeug zusätzlich:

  • Betriebserlaubnis (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 09.01.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)