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Verlängerung einer befristeten Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
[Nr.99050180020000 ]

Urheber

Volltext

Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertretung betreiben und über eine befristete Stellvertretungserlaubnis verfügen, können Sie diese auf Antrag verlängern lassen.

Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes durch eine Stellvertretung ohne gültige Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Deshalb sollten Sie rechtzeitig eine Verlängerung beantragen.

Bedingung ist, dass Ihr Prostitutionsgewerbe die für die Erteilung der Erlaubnis maßgeblichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.

Voraussetzungen

  • Ihr Prostitutionsgewerbe erfüllt weiterhin die maßgeblichen Voraussetzungen der ursprünglichen Erlaubniserteilung.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 09.01.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)