Seiteninhalt
Waffen ohne Erlaubnis transportieren beziehungsweise führen
[Nr.99089082007000 ]
Volltext
- In gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen benötigen Sie keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen.
-
Sie müssen keinen Antrag bei der Waffenbehörde stellen.
Verfahrensablauf
Da kein Antrag gestellt werden muss, gibt es hier keinen Verfahrensablauf.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Waffenbehörde.
Voraussetzungen
Sie brauchen keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen, wenn diese unter den Voraussetzungen des § 12 Absatz 3 Waffengesetzes erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie unsicher sind, wie Sie verfahren müssen, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Waffenbehörde in dem Kreisgebiet, in dem Sie wohnen.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 09.01.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung