Naturschutz: Eingriff in Natur und Landschaft - Genehmigung
[Nr.99090003006000 ]
Leistungsbeschreibung
Eingriffe in Natur und Landschaft bedürfen der Genehmigung.
Eingriffe in Natur und Landschaft liegen vor, wenn durch Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt werden können.
Nicht als Eingriffe gelten:
- land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung gemäß der guten fachlichen Praxis und unter Berücksichtigung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
- die Wiederaufnahme einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Bodennutzung innerhalb von 10 Jahren nach Auslaufen von vertraglichen Vereinbarungen mit Naturschutzbehörden oder von öffentlichen Programmen zur Bewirtschaftungsbeschränkung.
Unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.
An wen muss ich mich wenden?
In der Regel erfolgt die Genehmigung von Eingriffen durch die für das jeweilige Vorhaben zuständige Behörde im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde. Beispiel: Wird eine Baugenehmigung beantragt, ist im Genehmigungsbescheid bereits die naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigung enthalten.
Ist für einen Eingriff in Natur und Landschaft die Zuständigkeit einer anderen Behörde nicht gegeben, entscheidet die untere Naturschutzbehörde. In diesem Fall wenden Sie sich an die zuständige untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung oder kreisfreien Stadt.
Bei größeren Vorhaben, wie etwa dem Bau von Bundesfernstraßen oder kreisübergreifenden Stromleitungen, kann auch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz zuständig sein.
Welche Fristen muss ich beachten?
Fristen, soweit sie von der Genehmigungsbehörde gestellt werden
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Der Genehmigungsbescheid enthält grundsätzlich eine Rechtsbehelfsbelehrung.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antrag muss alle für die Beurteilung des Vorhabens und des zu erwartenden Endzustandes nach Abschluss des Eingriffs notwendigen Angaben enthalten. Die Unterlagen werden auf Verlangen des Antragstellers im Vorfeld zwischen der Genehmigungsbehörde, der Naturschutzbehörde und dem Antragsteller abgestimmt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der ThürAllgVwKostO.
Anträge / Formulare
Ein formloser schriftlicher Antrag ist ausreichend.