Behördlicher Sachkundenachweis zum Betäuben oder Töten von Wirbeltieren erhalten
[Nr.99110010000000 ]
Volltext
Wenn Sie im Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit (beispielsweise als Betreiber oder Beschäftigter eines Schlachtbetriebes beziehungsweise im Auftrag eines Betriebs) Umgang mit Wirbeltieren im Rahmen der Schlachtung haben, insbesondere betreuen, pflegen, ruhigstellen, betäuben, schlachten oder töten, müssen Sie hierfür im Besitz eines behördlichen Sachkundenachweises sein. Diesen können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.
Im behördlichen Sachkundenachweis wird aufgeführt, für welche Tätigkeiten, für welche Tierarten und für welche Art von Geräten dieser gilt.
Frist
Der behördliche Sachkundenachweis ist unbefristet gültig.
Rechtsgrundlage(n)
- § 4 Absatz 2 Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)
- Artikel 7, 21 und Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009
- § 2 Absatz 11 Thüringer Tierschutzzuständigkeitsverordnung (ThürTierSchZVO)
- § 6 Absatz 2 Thüringer Tierschutzzuständigkeitsverordnung (ThürTierSchZVO)
- Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in Verbindung mit dem dazu ergangenen Verwaltungskostenverzeichnis (Teil C Nr. 3.5.1)
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung zu Ihrem Antrag beziehungsweise gegen eine nicht fristgerecht getroffene Entscheidung stehen Ihnen die Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung zur Verfügung (Widerspruch, gegebenenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht).
Hinweise (Besonderheiten)
Verschiedene Fortbildungsinstituten führen im Auftrag der Landesbehörden Sachkundelehrgänge zum Töten von Wirbeltieren durch. Erkundigen Sie sich darüber direkt beim jeweiligen Anbieter oder beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Bei nicht unerheblichen Verstößen gegen die gesetzlichen Anforderungen muss mit der Entziehung des Sachkundenachweises gerechnet werden.
Auch bei nicht unternehmerischen Tätigkeiten werden im Zusammenhang mit der Tötung und Betäubung von Wirbeltieren und auch weiteren Tieren, Anforderungen an Sachkunde beziehungsweise Kenntnisse und Fähigkeiten der Person gestellt. Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Veterinär- und Lebensmittüberwachungsamt an, welche Anforderungen Sie im Rahmen der vorgesehenen Tätigkeit zu erfüllen haben.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Je nachdem, wie Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen:
o Nachweis über die erfolgreich abgelegte Prüfung (originale Prüfungsbescheinigung)
o Nachweis (Kopie) über eine gleichwertige Qualifikation
Für die Ausstellung des Ausweises:
o ein aktuelles Lichtbild (Passfoto)
o Erklärung, dass Sie in den letzten drei Jahren keine Verstöße gegen das Tierschutzrecht begangen haben (Vordruck bei der zuständigen Behörde erfragen/anfordern)
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie im konkreten Fall vorlegen müssen. Weitere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie dem Antragsformular.
Kosten
Für die Erteilung des Sachkundenachweises fällt eine Gebühr von 25 EUR an.