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Leistungen & Lebenslagen

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Tierärztliche Hausapotheke - anzeigen
[Nr.99005021000000 ]

Volltext

Wenn Sie als Tierärztin oder Tierarzt eine tierärztliche Hausapotheke betreiben, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen. Anzuzeigen sind ebenfalls nachträgliche Änderungen.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das für Ihren Praxisort zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Rechtsgrundlage(n)

Frist

Die Anzeige müssen Sie vor dem Betreiben einer tierärztlichen Hausapotheke Tätigkeiten vornehmen.

Hinweise (Besonderheiten)

Beim Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke sind die Regeln der veterinärmedizinischen Wissenschaft zu beachten.

Wer eine tierärztliche Hausapotheke betreibt, hat persönlich für den ordnungsgemäßen Betrieb der Apotheke Sorge zu tragen (Verantwortlichkeit des Tierarztes).

Erforderliche Unterlagen

Eine beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde oder Ihre Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 Bundes-Tierärzteordnung.

Kosten

Für die Erteilung einer Erstbescheinigung über die Anzeige ist derzeit eine Gebühr von 40 EUR festgelegt.

Formulare

Die Anzeige kann formlos erfolgen. In der Anzeige sind die Art der Tätigkeit und die Anschrift der Betriebsstätte anzugeben.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal