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Windenergie - Eignungsgebiete
[Nr.99012008000000 ]
Leistungsbeschreibung
Um raumbedeutsame Windenergieanlagen (WEA) auf geeignete Gebiete zu konzentrieren und regionalplanerisch zu steuern, werden in den Regionalplänen Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie festgelegt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Genehmigung zur Errichtung einer Windenergieanlage erteilt die untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.