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17.03.2020

Landkreis schließt Einrichtungen und schränkt gastronomischen Betrieb ein

Mit einer Allgemeinverfügung vom Dienstag, 17. März 2020, schränkt der Landkreis Ilm-Kreis gemäß dem Erlass des Landes den Betrieb gastronomischer Einrichtungen und anderer Lokalitäten ein. Geschlossen sind ab Mittwoch, 18. März 2020, gemäß der Verfügung Bars, Clubs, Diskotheken, Bäder, Saunen und mehr. Ausdrücklich nicht betroffen ist die Grundversorgung, etwa durch Lebensmittelmärkte.

Der Landkreis setzt mit einer Allgemeinverfügung den Erlass des Landes Thüringen gemäß dem Infektionsschutzgesetzes durch.Damit sollen die Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt und Infektionsketten unterbrochen werden. Landrätin Petra Enders: "Die Maßnahmen sind ein harter und weitreichender Einschnitt in das öffentliche Leben in unserem Kreis. Sie sind aber unabdingbar. Ich bitte die Bevölkerung um Verständnis und vor allem um Solidarität. Mit dieser Verfügung schützen wir vor allem die Risikogruppen vor dem Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Wir müssen besonnen und zum Wohl aller im Kreis die Lage im Ilm-Kreis jeden Tag neu bewerten. Nur so können wir die Krise bewältigen."

Allgemeinverfügung Schließung öffentlicher Einrichtungen, 17.3.2020

Landratsamt, Ritterstraße 14, Arnstadt

V. i. S. d. P. Doreen Huth, Büro Landrätin