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30.03.2021

Veterinäramt reagiert auf Geflügelpest-Ausbruch in Erfurt

Mit einer Allgemeinverfügung, die Teile des nördlichen Ilm-Kreises zu einem Beobachtungsgebiet erklären, reagiert das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt auf einen Geflügelpest-Ausbruch im Erfurter Ortsteil Schmira. Für GeflügelhalterInnen in Bechstedt-Wagd, Eischleben, Ichtershausen, Kirchheim, Rehestädt, Rockhausen, Rudisleben, Sülzenbrücken, Thörey und Werningsleben gelten ab sofort bestimmte Festlegungen.

In Thüringen sind aktuell eine Vielzahl von Ausbrüchen der Geflügelpest zu verzeichnen. Der Ilm-Kreis ist bisher nicht von einem Ausbruch betroffen. Alle Untersuchungen verliefen bisher negativ. Allerdings führt ein Ausbruch in Erfurt-Schmira dazu, dass ein sogenanntes Beobachtungsgebiet, welches um einen Ausbruch als Zone, in denen die GeflügelhalterInnen bestimmte Anordnungen umsetzen müssen, in den Ilm-Kreis hineinreicht.

Das Beobachtungsgebiet wurde vom Landkreis per Allgemeinverfügung erlassen und kann im Original im Landratsamt Ilm-Kreis, Ritterstraße 14, in Arnstadt eingesehen werden. Im Internet ist es auf der Homepage des Ilm-Kreises auf der Seite des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes im Downloadbereich hinterlegt. Von den Anordnungen betroffen sind die Ortsteile: Bechstedt-Wagd, Eischleben, Ichtershausen, Kirchheim, Rehestädt, Rockhausen, Rudisleben, Sülzenbrücken, Thörey und Werningsleben.

Die wesentlichen Punkte, die die GeflügelhalterInnen in diesen Orten befolgen müssen, lauten:

  • Anzeige der Tierhaltung, soweit noch nicht geschehen, beim Veterinäramt
  • Mitteilung über klinische Auffälligkeiten* beim Veterinäramt
  • Anzeige verendet gehaltener Vögel beim Veterinäramt
  • Beachtung von Biosicherheitsmaßnahmen
  • Ställe bzw. die Standorte des Geflügels sind gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren zu sichern
  • Betreten der Bestände durch tierhaltungsfremde Personen nur mit Schutzkleidung
  • Verbot der Durchführung von Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten

Eine Pflicht zur Aufstallung besteht derzeit nicht. Die Außengrenze des Beobachtungsgebietes wird an den Landes- und Kreisstraßen mit Schildern, die folgende Aufschrift tragen, ausgewiesen: „Geflügelpest – Beobachtungsgebiet“.

In diesem Zusammenhang sei wiederholt auf eine weitere Allgemeinverfügung, die vom Land Thüringen erlassen wurde und für alle GeflügelhalterInnen im Ilm-Kreis gilt, hingewiesen. Darin wird festgelegt, dass der Zukauf von Geflügel über mobile GeflügelhändlerInnen verboten ist. Darüber hinaus werden ebenso Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet. Hierzu zählen:

  • Einrichtung von Desinfektionswannen oder -matten an den Eingängen zu Geflügelhaltungen
  • Hände- und Schuhdesinfektion vor dem Betreten der Haltungen
  • Betreten nur mit Schutzkleidung
  • Fernhalten von Hunden und Katzen von Geflügelhaltungen
  • regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften, frei gewordenen Ställen und Transportmitteln
  • gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden.

*klinische Anzeichen:

Die akute Form der Geflügelpest äußert sich in Zeichen allgemeiner Schwäche (Apathie, Inappetenz, stumpfes, struppiges Federkleid), hohem Fieber, erschwerter Atmung mit geöffnetem Schnabel, Ödemen an Kopf, Hals, Kamm, Kehllappen, Beinen und Füßen, Blauverfärbung der Haut und der Schleimhäute, wässerig-schleimigem und grünlichem Durchfall und neurologischen Störungen (sonderbare Haltung des Kopfes, Störungen der Motorik). Bei chronischem Verlauf sinkt die Legeleistung, die Eier sind dünnwandig oder schalenlos. Die Mortalität ist abhängig vom Alter der Tiere und der Virulenz des Erregers. Bei hochvirulenten Erregern endet die Krankheit bei nahezu allen Tieren tödlich. Mehr als 15 Prozent einer Geflügelherde können sterben, bevor Symptome auftreten (perakuter Verlauf).

www.ilm-kreis.de/Ämter/Veterinär-und-Lebensmittelüberwachungsamt/Downloads/

Mit einer Allgemeinverfügung reagiert das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt auf einen Geflügelpest-Ausbruch in Erfurt-Schmira.

V. i. S. d. P. Doreen Huth, Büro Landrätin