Seiteninhalt

Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der unteren Wasserbehörde vom 1. Juli 2025

Die Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) plant die Generalinstandsetzung der Talsperre (TS) Lütsche und hat mit Schreiben vom 18.02.2025 die Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beantragt. Dazu legte sie dem Umweltamt Unterlagen vor, welche von der Tractebel Hydroprojekt GmbH, Weimar erarbeitet wurden.

Bei der geplanten Generalinstandsetzung der TS Lütsche handelt es sich um eine Ausbaumaßnahme im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes, für welche nach Anlage 1 Nr. 13.18.1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der aktuell gültigen Fassung eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zu erfolgen hat.

Ziel des Projektes „Generalinstandsetzung der TS Lütsche“ ist, einen Zustand der Anlage anzustreben, welcher den gesetzlichen Vorgaben und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht, so dass eine Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit für eine weitere Betriebszeit von 80 bis 100 Jahren gewährleistet ist. Das Vorhaben umfasst u.a. die Instandsetzung des Absperrbauwerkes, die teilweise Herstellung eines Ablaufgerinnes, die Entfernung von Sedimenten sowie die Abflachung der beiden Talhänge auf der Wasserseite der TS.

Gemäß § 7 UVPG stellt die zuständige Behörde (untere Wasserbehörde) fest, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Hiermit wird nach § 5 Abs. 2 UVPG bekannt gegeben:

Die Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Merkmale und des Standorts des Vorhabens sowie der Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen gemäß Anlage 3 des UVPG hat ergeben, dass mit dem Vorhaben  keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Nach Prüfung der Kriterien der Anlage 3 zum UVPG ergibt sich dies im Wesentlichen aus folgenden Gründen:

Mögliche Auswirkungen gliedern sich in baubedingte, anlagenbedingte und betriebsbedingte Auswirkungen, wobei die zeitlich begrenzten baubedingten Auswirkungen das größte Ausmaß einnehmen.

Durch die in den Antragsunterlagen vorgeschlagenen Vermeidungs-, Minderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen werden Auswirkungen wirksam verhindert, minimiert oder kompensiert.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.

Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit bis zum 24.10.2025 im Landratsamt

Ilm-Kreis, 99310 Arnstadt, Dr. – Bonnet-Weg 1, Umweltamt, Untere Wasserbehörde, Raum 1.03, zugänglich.


Bekanntmachung Umweltamt, untere Immissionsschutzbehörde des Ilm-Kreises vom 20.05.25

Die Firma N3 Engine Overhaul Services GmbH & Co. KG (N3), Gerhard-Höltje-Straße 1, 99310 Arnstadt, hat für die wesentliche Änderung ihrer Anlage zur Oberflächenbehandlung von Metallen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren mit einem Volumen der Wirkbäder von 1 m³ bis weniger als 30 m³ bei Anlagen durch Beizen oder Brennen unter Verwendung von Fluss- oder Salpetersäure (3.9.2.2 der Anlage 1 der 4. BImSchV) auf den Grundstücken in der Gemarkung Arnstadt, Flur 5, Flurst. 28/13 und 28/16 mit den Unterlagen vom 01.04.2025 eine Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt. Im Rahmen dieser wurde eine standortbezogene Vorprüfung im Einzelfall gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Nr. 3.9.2 Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.
Gemäß § 5 Absatz 2 UVPG wird hiermit bekannt gegeben:
Aufgrund der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls wird festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Es liegen keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vor. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist. Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) in der aktuellen Fassung, im Landratsamt Ilm-Kreis, 99310 Arnstadt, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde, Dienstgebäude Dr.-Bonnet-Weg 1 zu den Sprechzeiten zugänglich, im Übrigen hier: 

Ergebnis und Entscheidungsgründe UVP-Prüfung N3

Bekanntmachung Umweltamt, unteren Wasserbehörde des Ilm-Kreises vom 16.05.2025

Im Rahmen der allgemeinen Gewässeraufsicht wurde auf der Grundlage der §§ 100, 101 WHG und des § 74 ThürWG durch die untere Wasserbehörde des Landkreises Ilm-Kreis eine Wasserschutzgebietsschau durchgeführt.
Die Wasserschutzgebietsschau für das Wasserschutzgebiet Jenemund
erfolgte in der Gemeinde Ilmenau, den Gemarkungen Willmersdorf, Möhrenbach und Gehren
Am 06.05.2025 mit folgendem Ergebnis:
= geringfügige Beanstandungen
 
Im Rahmen der allgemeinen Gewässeraufsicht wurde auf der Grundlage der §§ 100, 101 WHG und des § 74 ThürWG durch die untere Wasserbehörde des Landkreises Ilm-Kreis eine Wasserschutzgebietsschau durchgeführt.
Die Wasserschutzgebietsschau für das Wasserschutzgebiet Pennewitz
erfolgte in der Gemeinde Ilmenau, den Gemarkungen Jesuborn und Pennewitz
Am 06.05.2025 mit folgendem Ergebnis:
= keine Beanstandungen

Bekanntmachung Umweltamt, untere Immissionsschutzbehörde des Ilm-Kreises vom 25.03.25

Die enerlogo GmbH & Co. KG in 91541 Rothenburg o.d. Tauber, Herrnwinden 3, hat für die Errichtung von 6 Windkraftanlagen auf den Grundstücken in der Gemarkung Großliebringen, Flur 4, Flurst. 213, 209/182; Flur 5, Flurst. 202/3, 209 und Flur 6, Flurst. 271/5, 267 mit den Unterlagen vom 03.02.2025 eine Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt. Im Rahmen dieser wurde eine allgemeine Vorprüfung im Einzelfall gemäß § 7 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.

Gemäß § 5 Absatz 2 UVPG wird hiermit bekannt gegeben:

Aufgrund der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 1 UVPG wird festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist. Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) in der aktuellen Fassung, im Landratsamt Ilm-Kreis, 99310 Arnstadt, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde, Dienstgebäude Dr.-Bonnet-Weg 1 während der Sprechzeiten zugänglich, im Übrigen hier: 

Ergebnis und Entscheidungsgründe UVP-Vorprüfung WP Großliebringen

Bekanntmachung Veterinäramt - und Lebensmittelüberwachungsamt vom 17.02.2025

Aufgrund der weiterhin dynamischen Lage und den Erkenntnissen zum Eintrag der Tierseuche Afrikanische Schweinepest (ASP) in Deutschland erlässt das Landratsamt Ilm-Kreis eine geänderte Allgemeinverfügung zum verstärkten Monitoring. Die Anordnungen treffen zum einen alle Jagdausübende, zum anderen aber nur die Jagdausübenden bestimmter Jagdbezirke.

Ein verstärktes ASP-Monitoring bei Wildschweinen dient der frühzeitigen Erkennung eines möglichen Eintrags der Tierseuche in den Wildschweinebestand.

Die vollständige Allgemeinverfügung  finden Sie hier: Verwaltungsakt - Allgemeinverfügung - Landkreis IK - ASP - Untersuchungsverpflichtungen Schwarzwild --- Stand 2025-02-17 (PDF, 1 MB)



Bekanntmachung Veterinäramt - und Lebensmittelüberwachungsamt vom 14.01.2022

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA)  des Landkreises Ilm-Kreis erlässt gegenüber den Haltern, die ihre Rinder im LK Ilm-Kreis halten, folgende Allgemeinverfügung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung): 2022-01-14 AV BVDV (PDF, 4.2 MB)





Bekanntmachung Umweltamt, unteren Wasserbehörde des Ilm-Kreises vom 14.10.2024

Öffentliche Bekanntmachungen nach:
   § 27a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)
   § 17 Abs. 1 a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
   § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
   Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften (ANBest-Gk)

Im Rahmen der allgemeinen Gewässeraufsicht wurde auf der Grundlage der §§ 100, 101 WHG und des § 74 ThürWG durch die untere Wasserbehörde des Landkreises Ilm-Kreis eine Wasserschutzgebietsschau durchgeführt.

Die Wasserschutzgebietsschau für das Wasserschutzgebiet Heyda-Bücheloh erfolgte in der Gemeinde Heyda, den Gemarkungen Heyda und Büchelohim Zeitraum vom 14.10.2024 bis 14.10.2024 mit folgendem Ergebnis:

x keine Beanstandungen