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23.02.2021

Bundeswirtschaftsministerium bietet Soloselbstständigen Hilfe an

Mit der Neustarthilfe sollen in der Pandemie vor allem die Soloselbstständigen finanziell unterstützt werden. Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Überbrückungshilfe für diese Berufsgruppe zum 16. Februar 2021 gestartet. Informationen zu dem Programm und weiteren Hilfen hat die Wirtschaftsförderung auf der Internetseite des Ilm-Kreises gebündelt.

Mit der Neustarthilfe sollen explizit Soloselbstständige unterstützt werden, die ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit aufgrund der Pandemie vom 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2021 nicht nachgehen konnten. Die Hilfe wurde vom Bundeswirtschaftsministerium aufgelegt für Soloselbstständige aller Branchen, die

  • ihre selbstständige Tätigkeit als freiberuflich Tätige oder Gewerbetreibende im Haupterwerb ausüben,
  • weniger als eine Vollzeit-Angestellte oder einen Vollzeit-Angestellten beschäftigen,
  • bei einem deutschen Finanzamt für steuerliche Zwecke erfasst sind,
  • keine Fixkosten in der Überbrückungshilfe III geltend gemacht haben oder geltend machen und
  • ihre selbstständige Geschäftstätigkeit vor dem 1. Mai 2020 aufgenommen haben.

Die Wirtschaftsförderung hat alle wichtigen Informationen zu dieser Neustarthilfe und weitere Hilfsangebote für Unternehmen auf der Internetseite des Landkreises zusammengefasst, unter anderem auch zu den verlängerten Antragsfristen der verschiedenen Überbrückungshilfen.

„Im wirtschaftlich stärksten Landkreis Thüringens bilden die Unternehmen – vom Weltkonzern bis hin zum Handwerksbetrieb und den EinzelunternehmerInnen – das Rückgrat unseres Erfolgs. Mit unserer Wirtschaftsförderung wollen wir sie durch die Pandemie so gut es geht begleiten und stehen als AnsprechpartnerInnen gern zur Verfügung“, betont Landrätin Petra Enders.

www.ilm-kreis.de/Corona/Informationen-für-Unternehmen

Der Bund legt eine Neustarthilfe für Soloselbstständige auf.

V. i. S. d. P. Doreen Huth, Büro Landrätin