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27.03.2020

Einheitliche Regelungen durch neue Allgemeinverfügung vom 27. März 2020

Mit einer Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Thüringen legt die Landesregierung die Grundlagen für ein effektives Vorgehen gegen die Ausbreitung. Der Landkreis Ilm-Kreis hat dazu heute die Allgemeinverfügung veröffentlicht. Sie gilt bis 19. April 2020 und ersetzt die Mehrheit der bisherigen Verordnungen.

Die Verordnung des Landes Thüringen ersetzt im Ilm-Kreis die Allgemeinverfügungen vom 19. März 2020, 17. März 2020 und 16. März 2020. Bestehen bleiben die Allgemeinverfügung für Reiserückkehrer vom 19. März 2020 und die Allgemeinverfügung zur Schließung der kreiseigenen Turnhallen und Sportanlagen.

Allgemeinverfügung zur Thüringer Verordnung, 27.3.2020

Landratsamt Ilm-Kreis, Ritterstraße 14, Arnstadt

V. i. S. d. P. Doreen Huth, Büro Landrätin