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05.03.2021

Ilm-Kreis sucht Unterstützungspersonen für das Corona-Abstrichteam

Wir suchen Menschen, die zuverlässig, sorgfältig und verantwortungsvoll mit den gestellten Aufgaben umgehen und mit ihrem Engagement zur Bewältigung der dynamischen Infektionslage beitragen. Die Aufgabenstellung umfasst
die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Abstriche (Antigen-Schnelltests sowie PCR-Testung) bei Bürgerinnen und Bürgern des Ilm-Kreises.

Sie bekommen eine ausführliche Schulung, um die Abstriche hygienisch einwandfrei durchzuführen und sich selbst dabei optimal zu schützen. Die Einsatzorte variieren und können sich über den ganzen Landkreis (hierbei sowohl auf private Wohnbereiche als auch auf Einrichtungen z. B. der Altenpflege) erstrecken. Ein Dienstkraftfahrzeug steht zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die Arbeit in den Abstrichteams durch das notwendige Tragen eines Vollschutzanzuges nebst FFP-2-Maske eine körperlich fordernde Arbeit ist und hierzu ein Grundmaß an körperlicher Fitness und Kondition vorhanden sein muss. Darüber hinaus sollten keine Berührungsängste zu ggf. infizierten Personen bestehen.

Die Anstellung soll baldmöglichst, zunächst befristet bis 30.06.2021 erfolgen. Eine Option auf anschließende Verlängerung bestimmt sich nach dem Infektionsgeschehen und dem Pandemieverlauf.

Die Beschäftigung erfolgt entweder im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung oder bei Vorliegen der entsprechenden Qualifikationsvoraussetzungen über eine befristete Anstellung in Voll- oder Teilzeit.

Beachten Sie bitte, dass Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf (entsprechend der Definition des RKI) nicht für eine vorgenannte Tätigkeit eingesetzt werden können.

Ihre Bewerbungen senden Sie bitte schriftlich an


Landratsamt Ilm-Kreis

Personalamt

Ritterstraße 14

99310 Arnstadt oder

per Mail an pa@ilm-kreis.de.


Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Ilm-Kreis und werden nur zurückgesandt, wenn den Unterlagen ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber (m/w/d) werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.

Ihre Datenschutzrechte ergeben sich aus der DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz. Personenbezogene Daten werden ausschließlich für das Auswahl- und Stellenbesetzungsverfahren verwendet, für die Dauer des Verfahrens gespeichert und nach dessen Abschluss gelöscht. Nähere Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten (Merkblatt) sind auf der Homepage des Ilm-Kreises unter www.ilm-kreis.de/merkblattpsa dargestellt.

Petra Enders

Landrätin