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05.03.2021

Information für die mögliche Beauftragung der Bürgertests

Ein wesentlicher Bestandteil der Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 ist die Testung der Bevölkerung. Dieser Bestandteil soll nach dem derzeit vorliegenden Entwurf ausgeweitet werden. Nach § 4a sollen ab dem 08.03.2021 auch symptomatische Personen einen Anspruch auf Testung mittels PoC-Antigen-Tests haben. Ein solcher Test soll nach dem Entwurf der Bundesregierung einmal pro Woche möglich sein (§ 5 Abs. 2 TestV). Leistungserbringer sind u.a. die zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Diese sind berechtigt, Dritte als weitere Leistungserbringer zu beauftragen.

Als weitere Leistungserbringer können insbesondere im Ilm-Kreis ansässige bzw. tätige

Ärzte, Zahnärzte, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore, Apotheken sowie auch Rettungs- und Hilfsorganisationen und weitere Anbieter, die eine ordnungsgemäße Durchführung garantieren,

beauftragt werden.

Jeder, der sich zu der benannten Gruppe zählt, ist aufgerufen, seine Möglichkeiten zur Durchführung der Bürgertests zu prüfen. Auf formlosen Antrag erfolgt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der TestV – wie vorgesehen – und der Zugehörigkeit zu oben genannter Gruppe die Beauftragung vom hiesigen Gesundheitsamts.

Bei Interesse, Anfragen oder konkreten Anträgen wenden Sie sich bitte an: blr@ilm-kreis.de

Landratsamt Ilm-Kreis, Ritterstraße 14, Arnstadt