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14.10.2020

Landratsamt erstellt Mietwertübersicht

Das Sozialamt bittet um Unterstützung bei der Erhebung der aktuellen Wohnungsmarktmieten. Der Ilm-Kreis ist Träger der Kosten für Unterkünfte nach den Sozialgesetzbüchern II und XII. Um die Kosten entsprechend der Wohnungsmarktmieten erheben zu können, ist das Landratsamt auf Basisdaten angewiesen. Das Forschungsinstitut „F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt“ ist mit der Datenerhebung beauftragt worden.

Derzeit lässt der Landkreis die aktuellen Wohnungsmarktmieten im Ilm-Kreis erheben. Sie dienen als Grundlage, um die Kosten für Unterkünfte nach den Sozialgesetzbüchern II und XII zu berechnen. Für Personen, die Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, werden die Kosten für den Wohnbedarf zusammen mit den Leistungen für den Lebensunterhalt berechnet. Um die Kosten nach den tatsächlichen Wohnungsmarktmieten erheben zu können, ist das Sozialamt auf Basisdaten angewiesen. Deswegen ist das Forschungsinstitut „F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt“ beauftragt worden, diese Daten im Ilm-Kreis zu erheben.

Werden die aktuellen Daten als Grundlage für die Erhebung der Kosten für Unterkünfte genutzt, liegt das sowohl im Interesse der Bezieher*innen von Leistungen wie auch im Interesse der Steuerzahler*innen.

Die Teilnahme an der Datenerhebung ist freiwillig. Das Sozialamt wie auch das Institut sind darauf angewiesen, dass so viele Vermieter*innen wie möglich sich an der Erhebung beteiligen. Nur so lässt sich eine aktuelle und repräsentative Übersicht der Wohnungsmarktmieten erstellen.

Das Forschungsinstitut nutzt dafür Daten, die schon in vorherigen Abfragen dieser Art zur Verfügung gestellt wurden. Die Befragung ist zudem anonym. Vermieter*innen müssen weder ihren Namen, noch die Adresse angeben.

Das Sozialamt lässt derzeit eine Übersicht der Wohnungsmarktmieten erstellen.

V. i. S. d. P. Doreen Huth, Büro Landrätin