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23.06.2021

Überholen - Aber bitte mit Abstand!

Das Thema Sicherheitsabstand ist für viele seit dem Jahr 2020 selbstverständlich geworden. Was für die Bekämpfung der Pandemie selbstverständlich geworden ist, gilt beim Überholen von Radfahrenden schon lange. Mit der Aktualisierung der Straßenverkehrsordnung im April 2020 ist dieser Sicherheitsabstand beim Überholvorgang von Kraftfahrzeugführenden zu Radfahrenden in der StVO §5 Abs. 4 noch einmal deutlicher festgeschrieben worden, darin heißt es:

„Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens 2 Meter.“

Dass es nun einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand beim Überholen von Radfahrer und Fußgängern gibt, begrüßt die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Thüringen e.V., kurz AGFK-TH sehr.

Der Verein unter Vorsitz von Landrätin Petra Enders engagiert sich für die Stärkung des Alltagsradverkehrs in Thüringen und die Verkehrssicherheit. Um den Radverkehr in Thüringen noch attraktiver und sicherer zu gestalten, entstand auch im Zuge der Novellierung der StVO die besondere Aufkleber-Aktion. Um die Verkehrsteilnehmer*innen daran zu erinnern, den Sicherheitsabstand zu Radfahrenden im Straßenverkehr einzuhalten, wurden auffällige Aufkleber gefertigt. Die ersten Exemplare strahlen bereits auf den kommunalen Fuhrparkwagen der AGFK-TH- Mitglieder und es werden immer mehr.

Landrätin Petra Enders: „Inzwischen sind alle Fahrzeuge des Ilm-Kreises mit den auffälligen Aufklebern ausgestattet und wir haben diese auch unseren Kommunen zur Verfügung gestellt. Da Radler*innen wegen der räumlichen Voraussetzungen, der zunehmenden Geschwindigkeiten im Radverkehr, der Zunahme von Lastenrädern und nicht zuletzt zum Schutz der Fußgänger immer häufiger auf der Fahrbahn geführt werden, wird die gegenseitige Rücksichtnahme immer wichtiger. Ein ausreichender Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Metern stellt dabei einen wichtigen Sicherheitsgewinn dar.“

V. i. S. d. P. Melanie Tippel, Büro Landrätin