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21.05.2021

Ab Dienstag greifen Lockerungen bei stabiler Inzidenz unter 165

Seit Samstag, 15. Mai 2021, liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Ilm-Kreis unter 165, seit Sonntag, 16. Mai 2021, unter 150. Bleibt die Entwicklung der Fallzahlen weiter so stabil, können ab Dienstag, 25. Mai 2021, die Schulen in den Wechselunterricht öffnen und Kindergärten wieder einen eingeschränkten Regelbetrieb auf Stufe Gelb aufnehmen. Für bisher geschlossene Geschäfte des Einzelhandels greifen ebenso Lockerungen.

Grundlage für die Öffnung der Schulen und Kindergärten sind das Infektionsschutzgesetz, Paragraf 28b, Absatz 3, Satz 1, und die Maßnahmenverordnung des Landes als Ergänzung. Dort ist geregelt, dass Schulen ab einer Inzidenz unter 165 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen für den übernächsten Tag öffnen dürfen. Maßgebend sind die offiziellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts. Sollte der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten werden, müssten die Schulen im Ilm-Kreis am übernächsten Tag schließen. Gleiches gilt auch für die Kindergärten. Das Landratsamt hat sich sowohl mit dem Schulamt, den Schulen, als auch mit den Trägern der Kindergärten in Verbindung gesetzt und sie über eine mögliche Öffnung ab Dienstag informiert.

Die derzeitige Fallzahlentwicklung bringt auch dem Einzelhandel erste Lockerungen. Laut Infektionsschutzgesetz, Paragraf 28b, Absatz 1, Satz 4, sind ab einer Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 150 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen Lockerungen ab dem übernächsten Tag möglich. Seit Sonntag, 16. Mai 2021, ist dies der Fall. Gezählt werden die Werktage. Ab 23. Mai 2021 gelten die Lockerungen, ab Dienstag, 25. Mai 2021, können sie umgesetzt werden. So ist ein Warenverkauf wieder möglich, wenn die KundInnen die Waren in gestaffelten Zeitfenstern, etwa durch Terminvergabe, abholen. Sollte der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten werden, müssten die Geschäfte im Ilm-Kreis am übernächsten Tag wieder schließen. Unabhängig davon bleiben die Regelungen für die bereits geöffneten Läden.

Landratsamt Ilm-Kreis, Ritterstraße 14, Arnstadt

V. i. S. d. P. Doreen Huth, Büro Landrätin