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01.07.2019

Absage der Speeddays 2019

Es ist richtig, dass das Landratsamt Ilm-Kreis als für motorsportliche Veranstaltungen zuständige Behörde in diesem Jahr erstmals die Erlaubnis zur Durchführung dieser Veranstaltung nicht erteilt hat. Die Entscheidung hat im Wesentlichen folgende Gründe:

Bereits 2017 wurde der Veranstalter darauf hingewiesen, dass ab dem Jahr 2018 eine Erlaubnis nur dann erteilt wird, wenn ein entsprechendes Sicherheitskonzept durch einen Sachverständigen erarbeitet und rechtzeitig vorgelegt wird, wie es auch bei anderen Veranstaltungen selbstverständlich ist.

Trotz mehrfacher Gespräche wurde ein vorläufiges Konzept für die Speeddays 2018 erst drei Tage vor Veranstaltungsbeginn vorgelegt. Da der Sachverständige bei dieser Veranstaltung vor Ort war und bei Sicherheitsbedenken eingreifen konnte, haben wir von unserem Ermessen Gebrauch gemacht und die Durchführung der Veranstaltung erlaubt. Das Sicherheitskonzept sollte im Anschluss mit den gewonnenen Erfahrungen fortgeschrieben und an die Veranstaltung 2019 angepasst werden. Hierzu wurde bereits im Oktober 2018 zwischen dem Veranstalter und der Landrätin ein Zeitplan abgestimmt, der eine frühzeitige Genehmigung der Speeddays 2019 möglich gemacht hätte. Insbesondere sollte das überarbeitete Sicherheitskonzept so rechtzeitig vorgelegt werden, dass eine Genehmigung der Veranstaltung im April 2019 möglich gewesen wäre. Entgegen dieser Absprachen legte der Veranstalter erst am 30.4.2019 lediglich einen Entwurf eines Sicherheitskonzeptes durch einen neuen Sachverständigen vor. Dieses war in Teilen unvollständig und in sich widersprüchlich.

Die vorläufige Streckenlizenz des Deutschen Motorsportbundes (DMSB) wurde am 10.02.2019 in der Behörde vorgelegt. Sowohl aus dem Entwurf des Sicherheitskonzeptes als auch aus der vorläufigen Streckenlizenz ergaben sich für die Behörde zahlreiche Fragen. Der DMSB wurde erstmals mit Schreiben vom 13.02.2019 gebeten, Fragen zur Sicherheit der Veranstaltung zu beantworten, da einzelnen Festlegungen in dieser Lizenz den eigenen Sicherheitsregeln des DMSB widersprochen haben. Auch trotz mehrfacher schriftlicher Erinnerungen wurden diese Fragen bis heute nicht schriftlich beantwortet. In einem Telefonat mit Vertretern des DMSB wurde gegenüber der Behörde klargestellt, dass die Verantwortung für die Sicherheit der Zuschauer beim Landratsamt als Erlaubnisbehörde liegt. Der DMSB übernimmt insoweit keine Verantwortung. Sollte aus Sicht des Landratsamtes das Veranstaltungsgelände ungeeignet sein, sollte das LRA die Veranstaltung untersagen.

Mit Schreiben vom 22.05.2019 wurde der Veranstalter schriftlich aufgefordert, zahlreiche Fragen, die sich aus dem Entwurf des Sicherheitskonzeptes ergeben haben, zu beantworten. Dies ist trotz Terminsetzung nicht geschehen. Daraufhin wurde der Veranstalter für den 04.06.2019 zu einem Gespräch eingeladen. Diesen Termin lehnte er aus terminlichen Gründen ab. Mit Schreiben vom 11.06.2019 teilte der Veranstalter mit, dass er keinen Sinn darin sehe, ein weiteres Gespräch mit der Behörde zu führen. Durch Dritte wurden wir am 12.06.2019 informiert, dass der Veranstalter beabsichtige, seine Veranstaltung nicht mehr in Alkersleben durchführen zu wollen.

Der Veranstalter hat bis heute keinerlei Verträge z.B. für einen Sanitätsdienst, eine Sicherheitsfirma, Versicherungspolicen usw. vorgelegt und auch keine Brandsicherheitswache durch die Feuerwehr bei der zuständigen Gemeinde beantragt. Ein genehmigungsfähiges Verkehrskonzept wurde ebenfalls nicht vorgelegt. Dem Veranstalter war seit 2018 bekannt, dass es in räumlicher Nähe zum Veranstaltungsort Vollsperrungen gibt und ein erheblicher Umleitungsverkehr auf den angrenzenden Straßen zum Veranstaltungsgelände herrscht, welcher Auswirkungen auf die ungehinderte Zufahrt von Rettungskräften hat.

Trotz jahrelanger Diskussion zur Gewährleistung einer weiteren Rettungszufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienste wurde hier keine rechtlich zulässige Gestaltung dieser Rettungszufahrt vorgelegt. Vorschläge der Behörde wurden abgelehnt.

Bezüglich der Absicherung der Rennrückführungsstrecke und des Zeltplatzes hat unsere Behörde Kontakt zum DMSB aufgenommen. Im Ergebnis machte unsere Behörde dem Veranstalter Vorschläge für technische Absperrungen, um die Veranstaltung durchführen zu können. Dies wurde vom Veranstalter abgelehnt. Der Veranstalter beabsichtigte stattdessen, in ca. 45 m Entfernung von der Rennstrecke Anhängerfahrzeuge als „Schutzwall“ abzustellen. Dahinter sollte die Rennrückführungsstrecke, die Besucherausfahrt und der Zeltplatz errichtet werden. Diese Variante hätte die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher, die sich in diesen Bereichen aufhalten, aus Sicht der Behörde nicht gewährleisten können.

Mit Mail vom 17.06.2019 wurde der Veranstalter zur mündlichen Anhörung zur beabsichtigten Ablehnung seines Antrages auf Durchführung der Speeddays 2019 eingeladen. Diesen Termin nahm der Veranstalter erneut nicht wahr, stattdessen bat er um Erstellung eines Bescheides. Dieser Bescheid wurde dem Veranstalter am 21.06.2019 per Mail übermittelt und gleichzeitig im Original in die Post gegeben.

Aufgrund der Tatsache, dass seitens des Veranstalters zahlreiche Fragen der Behörde unbeantwortet blieben, notwendige Genehmigungen anderer Behörden, ein Verkehrskonzept, Nachweise für die Beauftragung von Sanitätsdiensten, Toiletten, Duschen, Versicherungen etc. nicht vorgelegt wurden und die Durchführung der Brandsicherheitswache bei der zuständigen Gemeinde nicht beantragt wurde, blieb der Behörde keine andere Möglichkeit, als den Antrag auf Durchführung der Speeddays 2019 abzulehnen.

V. i. S. d. P. Doreen Huth, Büro Landrätin