Aktuelle Thüringer Corona Verordnung, gültig ab 24. August 2021
Die neue Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung tritt heute in Kraft und behält ihre Gültigkeit voraussichtlich bis zum 21. September 2021. Eine wesentliche Neuerung ist § 25, der das neue Frühwarnsystem abbildet. Neben der 7-Tage-Inzidenz, wird nun auch die Lage in den Kliniken mit einbezogen. Eine hohe Inzidenz bedeutet nicht automatisch eine hohe Belastung bei den Krankenhaus- und Intensivbetten.
Das Frühwarnsystem bezieht demnach einen Schutzwert (7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz) und einen Belastungswert (prozentualer Anteil intensivmedizinisch behandelter COVID-19-Fälle an der Gesamtzahl der betreibbaren ITS-Bettenkapazität) ein. Die relevanten Daten sollen täglich durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie auf https://www.tmasgff.de/fruehwarnsystem eingestellt werden. Dort wird auch die jeweils aktuell für den Landkreis geltende Basis- bzw. Warnstufe dargelegt.
Aus den Warnstufen leiten sich unterschiedliche Schutzmaßnahmen ab. Welche Maßnahmen in den Stufen zu ergreifen sind, entscheidet das Gesundheitsamt auf Grundlage des aktuellen Corona-Eindämmungserlasses. Zum jetzigen Zeitpunkt gilt für alle Landkreise bzw. kreisfreien Städte die Basisstufe.
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V. i. S. d. P. Melanie Tippel, Büro Landrätin