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23.12.2016

Allgemeinverfügung - Bekämpfung der Geflügelpest

Aufgrund der sich verschärften Geflügelpestsituation (bundesweit über die letzten Monate zahlreiche Ausbrüche von für das Geflügel hochansteckender Geflügelpest sowohl bei Wildvögeln (> 500) als auch bei Hausgeflügel (20 Fälle)) war es nötig eine weitere Allgemeinverfügung durch den Landkreis zu erlassen. Diese gilt ab dem 23.12.16 für den gesamten Ilm-Kreis und legt fest, dass bis auf weiteres jegliche Durchführungen von Geflügelmärkten, Geflügelausstellungen, Geflügelbörsen und weiteren Veranstaltungen mit Geflügel ähnlicher Art verboten sind. Eingeschlossen sind auch Tauben.

V. i. S. d. P. Christina Büller, Büro Landrätin