Allgemeinverfügung - Bekämpfung der Geflügelpest
Aufgrund der sich verschärften Geflügelpestsituation (bundesweit über die letzten Monate zahlreiche Ausbrüche von für das Geflügel hochansteckender Geflügelpest sowohl bei Wildvögeln (> 500) als auch bei Hausgeflügel (20 Fälle)) war es nötig eine weitere Allgemeinverfügung durch den Landkreis zu erlassen. Diese gilt ab dem 23.12.16 für den gesamten Ilm-Kreis und legt fest, dass bis auf weiteres jegliche Durchführungen von Geflügelmärkten, Geflügelausstellungen, Geflügelbörsen und weiteren Veranstaltungen mit Geflügel ähnlicher Art verboten sind. Eingeschlossen sind auch Tauben.
-
Allgemeinverfügung Verbot Geflügelaussstellungen & Geflügelmärkte (PDF, 2.1 MB)
V. i. S. d. P. Christina Büller, Büro Landrätin