Seiteninhalt
01.02.2017
Allgemeinverfügung - Bekämpfung der Geflügelpest
Nach der amtlichen Feststellung von Geflügelpest sowohl in einem Hausgeflügelbestand als auch bei mehreren tot aufgefunden Wildvögeln in Thüringen wird zum Schutz durch eine Allgemeinverfügung die flächendeckende Aufstallung (Stallpflicht) von Geflügel auch im Ilm-Kreis angeordnet. Die Allgemeinverfügung wird am 02.02.2017 in Kraft treten.
-
Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest (PDF, 1.2 MB)
V. i. S. d. P. Katharina Knoll, Büro Landrätin