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05.05.2021

Aufhebung des Beobachtungsgebietes

Das Landratsamt Ilm-Kreis hat am 3. Mai 2021 eine Allgemeinverfügung erlassen, welche die Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest im Beobachtungsgebiet in elf Ortsteilen des nördlichen Kreises aufhebt.

Das Beobachtungsgebiet war am 29. März 2021 gebildet worden, nachdem in einer Geflügelhaltung im Erfurter Ortsteil Schmira die Geflügelpest amtlich festgestellt worden war. Die Maßnahmen betrafen überwiegend die Meldung von verendeten Hausgeflügel und Verbringungsverboten für Geflügel und Geflügelfleisch. Die Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhaltungen bleiben unverändert bestehen.

Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Beobachtungsgebiete, 3.5.2021

Das Beobachtungsgebiet für die Geflügelpest wird im Ilm-Kreis aufgehoben.

V. i. S. d. P. Doreen Huth, Büro Landrätin