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27.09.2017

Denkmalpreis 2017 im Ilm-Kreis

Bereits zum elften Mal möchte der Landkreis Ilm-Kreis in diesem Jahr den Denkmalpreis, eine Auszeichnung für beispielhafte Leistungen in der Denkmalerhaltung und Denkmalpflege in den Städten und Gemeinden des Landkreises, verleihen.

Mit der Verleihung des Denkmalpreises soll den Denkmaleigentümern, Vereinen oder auch Einzelpersonen, die sich ehrenamtlich in besonderer Weise für die Denkmalerhaltung einsetzen, für ihre beispielhafte denkmalfachgerechte Erhaltung des Objekts und ihr persönliches Engagement gedankt werden.
Verliehen wird er in zwei Kategorien:
Der Denkmalpreis in Form einer Denkmalplakette, sowie einer materiellen Zuwendung, wird durch den Landkreis und die Sparkasse Arnstadt-Ilmenau verliehen. Berechtigt zum Empfang des Preises sind insbesondere

  • Denkmaleigentümer und Gemeinschaften von Denkmaleigentümern,
  • Vereine und Einzelpersonen, die nicht Denkmaleigentümer sind, sich aber ehrenamtlich in

besonderer Weise für die Denkmalerhaltung und Denkmalpflege einsetzen.
Der jährlich verliehene Sonderpreis in Form von einer Urkunde und einer materiellen Zuwendung sind weniger an ein konkretes Objekt gebunden, sondern sollen die langfristige auszeichnungswürdige Arbeit von privaten oder juristischen Personen ehren. Sie können z.B. für besondere Leistungen an Architekten, Bauforscher, Restauratoren, Denkmaleigentümer, Vereine oder Handwerksbetriebe überreicht werden.
Vorschlagsberechtigt sind Sie als Bürgerinnen und Bürger des Ilm-Kreises, die Gemeinden des Ilm-Kreises, Vereine mit Sitz im Ilm-Kreis und die Mitarbeiter der unteren Denkmalschutzbehörde des Ilm-Kreises.
Wenn Sie der Meinung sind, dass eine oder mehrere Personen geehrt werden sollten, senden Sie bitte Ihre Vorschläge bis zum 15. Oktober 2017 an: Landratsamt Ilm-Kreis, Untere Denkmalschutzbehörde, Ritterstraße 14, 99310 Arnstadt.

V. i. S. d. P. Christina Büller, Büro Landrätin