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05.01.2018

"Unser Ilm-Kreis ist keine Gelddruckmaschine für private Gesellschafter!", sagt die Landrätin des Ilm-Kreises.

Bezugnehmend auf folgende Artikel:

  • Freies Wort vom 22.12.2017 "ÖPNV: Oberste Richter entscheiden" sowie
  • Thüringer Allgemeine vom 23.12.2017 "Im Busstreit könnte alles auf Anfang gesetzt werden", nimmt die Landrätin wie folgt Stellung: 

"Die Aussage sind völlig aus der Luft gegriffen.", so Petra Enders. "Es soll der Eindruck erweckt werden, dass die durch den Kreistag mehrheitlich beschlossene Direktvergabe des gesamten öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis an die IOV Omnibusverkehr GmbH Ilmenau bzw. die Kommunalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis gefährdet sei." 

"Dies ist jedoch nicht der Fall, denn der beim Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegte Sachverhalt hat einen anderen Hintergrund. Im zu verhandelnden Fall geht es um einen Landkreis in Nordrhein-Westfalen, der kein kommunales Verkehrsunternehmen hat und beabsichtigt, den öffentlichen Personennahverkehr im Kreisgebiet, europaweit auszuschreiben.", erklärt Enders. 

Bereits hieraus wird deutlich, dass die Ausgangssituation in diesem Landkreis eine andere ist. Er will die Erbringung des öffentlichen Personennahverkehrs im Kreisgebiet im Gegensatz zum Ilm-Kreis europaweit ausschreiben und hat eben nicht, wie der Ilm-Kreis, ein kreiseigenes Busunternehmen. 

"Sachstand ist, dass im Vorfeld der geplanten europaweiten Ausschreibung das Busunternehmen einen Antrag auf eigenwirtschaftliche Erbringung von Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis an die Bezirksregierung Münster als zuständige Genehmigungsbehörde gerichtet hat. Der Antrag wurde jedoch von dem Busunternehmen unter der Voraussetzung gestellt, dass der dortige Landkreis eine sogenannte „Allgemeinen Vorschrift“ zur Finanzierung des Defizites im öffentlichen Personennahverkehr erlässt. Der Landkreis beabsichtigt jedoch nicht eine entsprechende Vorschrift zu erlassen und hält an seiner geplanten europaweiten Ausschreibung fest. Die Bezirksregierung Münster lehnte deshalb den Antrag des Busunternehmens ab. Gegen die ablehnende Entscheidung ging das Busunternehmen rechtlich vor. Sowohl das angerufene Verwaltungsgericht sowie das sich anschließend mit dem Sachverhalt befasste Oberverwaltungsgericht bestätigten die Entscheidung der Bezirksregierung und urteilten gegen das Busunternehmen.", erklärt die Landrätin. 

"Demzufolge", so Enders weiter, "sehe ich einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, aufgrund der anderen Ausgangslage, völlig gelassen entgegen und erkenne überhaupt keine unmittelbaren Parallelen bzw. unmittelbaren Einfluss auf die Kommunalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs im Ilm-Kreis. Ganz im Gegenteil. Ich sehe mich sogar in meiner Auffassung bestätigt: Aufgaben der kommunalen Daseinsfürsorge gehören in öffentliche Hand und können sehr gut von kommunalen Unternehmen erbracht werden. So wird sichergestellt, dass es hauptsächlich um die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis geht und nicht in erster Linie um Gewinninteressen privater Gesellschafter. 

Zudem stellt sich mir leider auch die Frage, ob es überhaupt noch möglich ist, nach einer derart intensiven rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Busunternehmen, wieder vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und gemeinsam den dortigen öffentlichen Personennahverkehr weiterentwickeln.", so Petra Enders.

 

V. i. S. d. P. Christina Büller, Büro Landrätin