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28.06.2019

Fahrscheine ÖPNV

Leider mussten wir feststellen, dass die RBA widerrechtlich auch über den Vertragszeitraum 30. 6. 2019 eigene Fahrscheine für Leistungen verkauft, die sie nicht mehr erbringt. Dazu ist die RBA nicht berechtigt, wie das Landesverwaltungsamt als Genehmigungsbehörde mit Schreiben vom 27. 6. 2019 wiederholt feststellt. Das Landesverwaltungsamt geht sogar in diesem Schreiben davon aus, dass hiermit möglicherweise „eine strafbare Handlung zu Lasten der Kunden begangen wird“.

Deshalb bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger keine Fahrscheine, die über den 30. 6. 2019 hinausgehen, bei der RBA käuflich zu erwerben.

Für alle Fahrgäste, die bereits im guten Glauben Fahrscheine vor dem 1. Juli erworben haben, sichern wir aus Kulanz für einen Übergangszeitraum eine Anerkennung dieser durch die IOV zu, so dass unseren Fahrgästen kein Schaden entsteht.

Alles Weitere wird rechtlich, ggf. auch strafrechtlich gegen die RBA zu klären sein. 

Konkret erfolgt die Anerkennung wie folgt:

Wochenkarten, auch ermäßigte und Einrichtungskarten: bis einschließlich 6. Juli 2019

Monatskarten, auch ermäßigt und Einrichtungskarten: bis einschließlich 29. Juli 2019

6er-Karten können bis einschließlich 14. Juli abgefahren werden.

Danach werden keine RBA-Tickets anerkannt.

V. i. S. d. P. Melanie Tippel, Büro Landrätin