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19.08.2021

Information des Schulverwaltungsamtes zum Abschluss des Hortgebührenjahres 2020/21

Der Landkreis Ilm-Kreis hat im Schuljahr 2020/2021 auf Grund coronabedingter Schulschließungen seit Januar keinen Einzug von Hortgebühren im Lastschriftverfahren vorgenommen. Die Monate Januar, Februar und Mai sind gebührenfrei, für die Monate März, April und Juni sind die Gebühren zu erheben.

Diese Aussetzung der Elternbeteiligung und damit die nicht zu erhebenden Gebührenmonate regelt der § 12 b des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG). Zur Auslegung der dort festgehaltenen Regelungen bedurfte es mehrerer Rücksprachen mit dem zuständigen Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS).

In der Konsequenz besteht bisher eine Gebührenbefreiung nur für die Monate Januar, Februar und Mai, da in diesen Kalendermonaten die Grundschulen an mehr als 15 Kalendertagen geschlossen waren. Die Monate März, April und Juni sind hingegen zu erheben. Der Juli als solcher ist gemäß § 9 Absatz 1 der Hortgebührensatzung des Ilm-Kreises immer gebührenfrei.

Die Gebühren für diese drei Monate werden nun nachträglich am 30.09.2021 fällig und somit bei Lastschriftverfahren eingezogen. Selbstzahler müssen die Überweisung zu diesem Datum eigenverantwortlich veranlassen.

Alle Eltern, deren Kind(er) ab Januar 2021 im Hort einer staatlichen Grundschule angemeldet war(en), werden in den kommen Tagen daher einen entsprechenden Änderungsbescheid vom Schulverwaltungsamt erhalten.

Sollten Sie bis zum 03.09.2021 unsererseits nicht postalisch kontaktiert worden sein, obwohl ihr(e) Kind(er) im Hort angemeldet war(en), kommen Sie bitte direkt auf uns zu:

Landratsamt Ilm-Kreis, Schulverwaltungsamt

Ritterstraße 14, 99310 Arnstadt

Tel.: 03628 738 -281, -282 oder -284, Fax: 03628 738 - 289

E-Mail: v.hoepfner@ilm-kreis.de, t.sadowski@ilm-kreis.de oder b.schwarz@ilm-kreis.de

Sprechzeiten:

Dienstag: 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Donnerstag: 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 14:30 Uhr

V. i. S. d. P. Melanie Tippel, Büro Landrätin