Seiteninhalt
11.02.2019

Klage des Ilm-Kreises gegen Bund und Bahn beim Bundesverwaltungsgericht

Petra Enders: „Muss denn in Deutschland immer erst etwas passieren, bevor man reagiert und dann den „Schwarzen Peter“ von einem zu anderen schiebt.“ 

Klage des Ilm-Kreises gegen Bund und Bahn wird beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 14. Februar verhandelt - Rettungsplatz an der ICE-Strecke zwischen Großbreitenbach und Möhrenbach viel zu klein, um im Falle eines Falles die Rettung von Verunfallten zu gewährleisten

„Wer bei der Sicherheit spart und Tatsachen ignoriert, die sich bereits im November 2017 bei der Rettungsübung vor Inbetriebnahme der ICE-Neubaustrecke durch Thüringen gezeigt haben, gefährdet bewusst die Sicherheit von Fahrgästen und damit Menschenleben“, so die Landrätin des Ilm-Kreises.

„Milliarden sind in die ICE-Neubaustrecke investiert worden und ausgerechnet bei den Sicherheitsfragen ist die Deutsche Bahn nicht bereit nachzurüsten. Eine Rettungsübung im November 2017 hat gezeigt, dass der Rettungsplatz am Ausgang Silberbergtunnel zwischen Großbreitenbach und Möhrenbach nicht ausreichend groß ist, um verletzte und unverletzte Passiere zu versorgen und zu betreuen. Zudem beeinträchtigt der viel zu klein ausgelegte Rettungsplatz die Arbeit der Rettungskräfte und blockiert die Landesstraße, die zur Anfahrt der Rettungskräfte, wie Feuerwehr und Notdienste benötigt wird“.

„Es ist nicht nachzuvollziehen“, so Enders, „dass im Planfeststellungsbeschluss steht, dass im Notfall die Landesstraße als Aufstell- und Rettungsplatzfläche genutzt werden soll. Damit ist die einzige Zu- und Abfahrt zum Notausgang versperrt. Denn eine andere gibt es nicht. In diesem Falle ginge nichts mehr vor und nichts mehr zurück, der Verkehr wäre vollständig lahmgelegt und das Verbringen von ggf. Schwerverletzten in nächste Krankenhäuser unmöglich.“

Der Silberbergtunnel mit seiner Länge von rund 7.391 m ist einer der längsten im Rahmen des Bauprojektes. Dazu kommt, dass im Falle eines Falles über den Notausgang NA 7 gebündelt Passiere den Hauptausgang benutzen müssten.  Denn dort besteht die Besonderheit, dass 5 Ausgänge vom Haupttunnel (über eine Strecke von 3 Kilometern) - nicht wie sonst typisch ins Freie führen -, sondern alle auf einen Paralleltunnel münden, der den Weg ins Freie auf den durch die Bahn vorgesehenen Rettungsplatz bringt.

„Dass der von der DB vorgesehene Rettungsplatz mit 1.785 Quadratmetern viel zu klein ist, haben wir der mehrfach angezeigt und im Planfeststellungsverfahren eine Erweiterung auf 3000 Quadratmeter gefordert. Da dies topografisch nicht so ganz einfach lösbar ist, haben wir der Bahn als Landkreis einen weiteren Lösungsansatz aufgezeigt, nämlich ein sich in unmittelbarer Nähe befindliches Grundstück zu erwerben und als Rettungsplatz ausweisen.“

Diese Forderung nach Erweiterung wurden von Bund und Bahn mehrfach als nicht notwendig erachtet und zurückgewiesen.

„Deshalb haben wir Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Denn am Ende sind es unsere ehrenamtlichen Feuerwehren und Rettungskräfte im Landkreis, die eine immens große Verantwortung bei der Rettung von Menschenleben auf ihren Schultern zu tragen haben.

Enders ist sich sicher, dass eine solche Klage vermeidbar gewesen wäre, wenn man die Forderungen des Landkreises ernst genommen hätte. 

V. i. S. d. P. Melanie Tippel, Büro Landrätin