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28.02.2019

Klageabweisung ist nicht nachvollziehbar

Petra Enders stellt erneut die Frage: „Muss denn in Deutschland immer erst etwas passieren, bevor man reagiert und dann den ‚Schwarzen Peter‘ von einem zu anderen schiebt.“ Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute sein Urteil zur Klage des Ilm-Kreises gegen Bund und Bahn zu dem ICE-Rettungsplatz verkündet. Der Landkreis ist seiner Verantwortung nachgekommen, hat auf die Gefahrenlage für Zugpassagiere und Rettungskräfte mehrfach hingewiesen und letztendlich Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, die abgewiesen wurde. Für Landrätin Petra Enders ist die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig nicht nachvollziehbar.

Eine Übung im November 2017 hatte eindeutig gezeigt, dass der ICE-Rettungsplatz am Notausgang am Silberbergtunnel zwischen Großbreitenbach und Möhrenbach nicht ausreichend ist, um im Falle eines Zugunglückes Verletzte zu retten und zu versorgen. Bei diesem Szenario ging es gerade mal um 30 Verletzte und circa 100 Passagiere. Die Situation würde sich dramatisch verschärfen, wenn ein Ernstfall eintreten würde und sich in einem verunglückten Zug 600 und mehr Personen befinden würden.

Landrätin Petra Enders: „Das Gericht ist unserer Argumentation nicht gefolgt, dass die im Planfeststellungsbeschluss stehende Nutzung der Landesstraße als Aufstell- und Rettungsplatzfläche überhaupt nicht geeignet ist, weil damit die einzige Zu- und Abfahrt zum Notausgang versperrt würde.

Dass das Gericht in seiner Pressemitteilung sogar anführt, dass der Platz noch 340 qm die notwendige Mindestgröße nach einer Richtlinie der Bahn überschreitet, ist für mich unbegreiflich. Denn auf welcher Berechnungsgrundlage diese Richtlinie fußt, konnte die Bahn auf Nachfrage des Gerichtes im Prozess nicht beantworten. Nun aber zieht man sie zur Rechtsprechung heran. Ich hoffe nur, dass an dieser Stelle nie etwas passiert!“

Petra Enders wird nun die Feuerwehren des Landkreises informieren und mit ihnen gemeinsam die Bedeutung des Urteils und die daraus zu ziehenden Konsequenzen erörtern. Immerhin konnte der Landkreis Sonneberg einen Teilerfolg vor Gericht erzielen. Die Sonneberger klagten ebenfalls gegen Bahn und Bund wegen zu kleiner Rettungsplätze. Hier muss das Eisenbahn-Bundesamt einen neuen Planfeststellungsbeschluss erstellen und dabei die Vergrößerung des Rettungsplatzes am Notausgang 8 des Eisenbahntunnels Blessberg berücksichtigen.

V. i. S. d. P. Melanie Tippel, Büro Landrätin