Kostenlose Änderung der Kfz-Papiere
Kfz-Halter, die ihre Papiere aufgrund der Gemeindegebietsreform ändern lassen müssen, können die Berichtigungen kostenlos vornehmen lassen. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Das teilt das Verkehrs-, Gewerbe- und Ordnungsamt mit.
Im Zuge der Gemeindegebietsreform sind Halter von Fahrzeugen, deren Adressen sich durch die neuen Gebietskörperschaften ändern, verpflichtet, die neuen Ortsbezeichnungen, Straßennamen oder Postleitzahlen auf ihren Kfz-Papieren berichtigen zu lassen. Durch den Kreistagsbeschluss vom 27. Juni 2018 sind die Umschreibungen für die betroffenen Halterinnen und Halter gebührenfrei.
Die Befreiung von Gebühren gilt allerdings nicht für die Änderung der Halterdaten, wenn die Halter umgezogen sind oder das Fahrzeug den Besitzer wechselt. Auch der Verlust von Dokumenten oder die Änderung der technischen Daten bleiben weiterhin gebührenpflichtig.
Wer wegen der Gemeindeneugliederungen seine Kfz-Papiere ändern lassen muss, sollte folgende Dokumente auf der Zulassungsstelle vorlegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Fahrzeugschein
- Geänderten Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- Das aktuelle Hauptuntersuchungsprotokoll, wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist
- Vertretungen der/ des Halter/in bringen eine Vollmacht mit
Die Berichtigung aller betroffenen Halterdaten sollte bis zum 31. Dezember erfolgen, um das Fahrzeugregister aktuell zu halten. Ab dem 1. Januar 2020 wird die Kfz-Zulassungsbehörde bis dahin säumige Halterinnen und Halter mit einer Fristsetzung zur Änderung ihrer Halterdaten auffordern.
V. i. S. d. P. Doreen Huth, Büro Landrätin