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16.03.2020

Landkreis schließt kreiseigene Sportanlagen

Mit Wirkung vom Dienstag, 17. März 2020, schließt der Landkreis Ilm-Kreis seine kreiseigenen Sportanlagen. Die Sporthallen dürfen bis einschließlich 21. April 2020 nicht benutzt werden. Das gilt für den Trainings- und Wettkampfbetrieb. Die Allgemeinverfügung dazu finden Sie im Text.

Das Landratsamt Ilm-Kreis hat beschlossen, die kreiseigenen Sportanlagen bis 21. April 2020 zu schließen. Ein Trainings- und Wettkampfbetrieb der Vereine kann in den Sporthallen ab Dienstag, 17. März 2020, nicht mehr stattfinden. Auch Veranstaltungen, Ansammlungen von Personen oder andere Vergnügungen sind in den Sporthallen untersagt. Dies dient dazu, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen und ist eine rein vorsorgliche Maßnahme die dem Schutz der Bevökerung dient.

Allgemeinverfügung Schließung Sporthallen

Das Landratsamt bittet um Verständnis für diese Maßnahme.

Landratsamt Ilm-Kreis, Ritterstraße 14, Arnstadt

V. i. S. d. P. Doreen Huth, Büro Landrätin