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24.03.2021

Mitteilung für GeflügelhalterInnen im Ilm-Kreis

Aufgrund des Verdachts des Ausbruchs der Geflügelpest im Betrieb „Geflügelhof Schulte“ in Niederreißen im Weimarer Land werden alle Bürgerinnen und Bürger, welche in diesem Betrieb im Zeitraum vom 1. März 2021 bis einschließlich 20. März 2021 Hühnervögel erworben haben, gebeten, sich mit ihrem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Verbindung zu setzen.

Bürgerinnen und Bürger aus dem Ilm-Kreis melden sich bitte umgehend beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Ilm-Kreises, Ritterstr. 14, 99310 Arnstadt, unter der Telefonnummer 03628 738 851. Das Amt steht Betroffenen auch bei Rückfragen gern zur Verfügung.

Hintergrund des Aufrufes ist die Tatsache, dass der genannte Betrieb im besagten Zeitraum über 1260 Hühner aus einem Betrieb in Nordrhein-Westfalen erhalten hat, bei welchem am 22. März 2021 die Geflügelpest amtlich festgestellt wurde. Im Rahmen der epidemiologischen Untersuchungen wurde festgestellt, dass nicht alle Tierbewegungen nachvollzogen werden konnten und die Behörden auf Mithilfe durch die Bevölkerung angewiesen sind, um eine weitere Seuchenverschleppung zu verhindern.

An dieser Stelle wird noch einmal auf die geltende Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz vom 7. Januar 2021 hingewiesen, wonach in allen Geflügelhaltungen, unabhängig der Größe, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten sind.

Dazu zählen insbesondere

  1. Einrichtung von Desinfektionswannen oder -matten an den Eingängen zu Geflügelhaltungen
  2. Hände- und Schuhdesinfektion vor dem Betreten der Haltungen
  3. Betreten nur mit Schutzkleidung
  4. Verbot des Zukaufs von Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler
  5. Fernhalten von Hunden und Katzen von Geflügelhaltungen
  6. Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften, frei gewordenen Ställen und Transportmitteln

GeflügelhalterInnen im Ilm-Kreis, die in Niederreißen Hühnervögel erworben haben, sind aufgefordert, sich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden.

V. i. S. d. P. Doreen Huth, Büro Landrätin