Schließung weiterer Einrichtungen ab 18. März 2020
Mit einem Erlass bevollmächtigt das Land Thüringen die Landkreise und freien Städte für weitere Allgemeinverfügungen. So sollen ab 18. März 2020 weitere einschränkende Maßnahmen greifen, die vorsorglich ein weiteres Verbreiten des Coronavirus eindämmen. Der Ilm-Kreis wird dem Erlass nachkommen und am Dienstag, 17. März 2020, eine entsprechende Allgemeinverfügung aufsetzen.
Demnach werden ab Mittwoch, 18. März 2020
- Bars, Diskotheken, Theater, Kinos, Konzerthäuser, Museen,
- Fitness-Studios, Schwimm-, Freizeit- und Erlebnisbäder, Saunen und Solarien,
- Angebote der Volkshochschule und der Musikschule sowie sonstiger Bildungseinrichtungen
für den Publikumsverkehr geschlossen.
Untersagt sind zudem
- Zusammenkünfte von Vereinen in sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen
- der Betrieb von Spielbanken und Spielhallen
- Tanzlustbarkeiten
- Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmungen
- Vergnügungsstätten und Prostitutionsbetriebe
- Familienzentren, Familienfreizeitstätten, Mehrgenerationenhäuser, offene Senioreneinrichtungen der Seniorenarbeit
- Jugendbildungs-, Jugenderholungs- und Jugendfreizeitstätten
Geschlossen werden Kantinen und Cafeterien in Krankenhäusern.
Beschränkungen gibt es für den Betrieb von Gaststätten und Bibliotheken sowie Betretungsverbote für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
Erlass Land Thüringen vom 16. März 2020
Landratsamt, Ritterstraße, Arnstadt
V. i. S. d. P. Doreen Huth, Büro Landrätin