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01.11.2018

Stellungnahme zur heutigen Presseinformation der RBA

Vorab: Das Gericht hat nichts nachhaltig revidiert. Es rügt auch nicht, sondern gibt Empfehlungen zur Ausgestaltung der Direktvergabe, die eindeutig bestätigt wurde.

Aktuelle Stand des Verfahrens

Am 10.10.2018 fand eine mündliche Verhandlung vor dem OLG Jena statt. Sowohl bei diesem Termin als auch dem darauf beruhenden Beschluss des OLG´s vom 24.10.2018 wurde die grundsätzliche rechtliche Zulässigkeit der Kommunalisierung des ÖPNV´s bzw. der Direktvergabe an die IOV durch den Landkreis bestätigt. Das OLG hat dem Landkreis auch Hinweise gegeben, wie die Direktvergabe ausgestaltet werden sollte. Diese wird der Landkreis natürlich bei allen weiteren Maßnahmen berücksichtigen. Das OLG hat jedoch mit dem Beschluss vom 24.10.2018 entschieden, die Entscheidung über die Beschwerde der RBA bis zur Vorlage einer Entscheidung des EuGH über eine Vorlage des OLG Düsseldorf zu vertagen und die RBA als auch den Landkreis auf die Möglichkeit einer außergerichtlichen Entscheidung hingewiesen.

Aufforderung zu Angeboten

Unabhängig von dem Hinweis des Gerichts und auch weit vor diesem hat der Landkreis Herrn Gräbedünkel bereits bei der Sitzung des ÖPNV-Ausschusses am 20.09.2018 aufgefordert ein Angebot vorzulegen. Dies wurde von Herrn Gräbedünkel auch kurzfristig zugesichert. Hintergrund der Aufforderung des Ilm-Kreises war, dass Herr Gräbedünkel zwar immer wieder angekündigt hatte dem Landkreis ein Angebot vorzulegen, dies aber nie erfolgt ist. Mit einem Schreiben vom 19.10.2018 hat der Landkreis Herrn Gräbedünkel erneut an seine Angebotszusage vom 20.09.2018 erinnert, da bis zu diesem Termin ebenfalls kein Angebot vorlag. Auch einer von Herrn Gräbedünkel gewünschten Fristverlängerung für die Vorlage des Angebotes hat der Ilm-Kreis zugestimmt.

Zu Verhandlungen bereit

Aus den voran genannten Ausführungen sollte deutlich werden, dass der Landkreis natürlich zu Verhandlungen bereit ist. Bei diesen muss jedoch gewährleistet werden, dass die Planung und Überwachung des ÖPNV´s im Landkreis aus einer Hand über das kommunalisierte Verkehrsunternehmen, die IOV, erfolgt. Abschließend möchte der Landkreis noch darauf hinweisen, dass er sich nie Verhandlungen verschlossen und bereits ab dem Jahr 2013 mit Herrn Gräbedünkel nach Lösungen ab dem 01.07.2019 gesucht hat. Es gab hierzu sogar bereits im Jahr 2016 ein von beiden Seiten bestätigtes Verhandlungsergebnis, welches einseitig von der RBA im Sommer 2016 aufgekündigt wurde.

Keine Abfindungen gezahlt

Auch möchte der Ilm-Kreis an dieser Stelle nicht verschweigen, dass trotz des Ausscheidens des Landkreises als Gesellschafter bei der RBA zum 01.01.2018 bis heute keinerlei Abfindungszahlungen durch Herrn Gräbedünkel geleistet wurden. Die Gesellschaft nutzt somit Kapital, dass eigentlich dem Landkreis für seine ehemalige Beteiligung zusteht.

V. i. S. d. P. Doreen Huth, Büro Landrätin