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05.02.2018

Trichinenuntersuchung von Schwarzwild ab dem 05.02.2018 gebührenfrei

Das Landratsamt gibt bekannt, dass ab dem 05.02.18 für die Trichinellenuntersuchung bis auf Widerruf keine Gebühren erhoben werden. Die Regelung gilt für alle untersuchungspflichtigen Schwarzwildkörper, die im Ilm-Kreis erlegt wurden.

Proben von Schwarzwild, welches in einem anderen Landkreis erlegt wurde, können nur dann gebührenfrei im Ilm-Kreis abgegeben werden, wenn
a) die Abgabe im Ilm-Kreis legitimiert wurde und
b) in dem Landkreis, aus dem die Proben stammen, die gleichen Gebührenfreiheitsregeln bestehen.
Wenn also beispielsweise die Proben für Frischlinge im Landkreis Gotha gebührenfrei sind, dann können die Proben auch im Ilm-Kreis gebührenfrei abgegeben werden.

Die Abgabe der Trichinella-Probe von im Ilm-Kreis erlegten Stücken ist grundsätzlich nur im Ilm-Kreis möglich. Einigen Jägern wurde auf Antrag die Abgabe in einem anderen Landkreis als Ausnahme genehmigt (Vorteile durch verkürzte Fahrtwege zur nächstgelegenen Probeannahmestelle). Eine Gebührenfreiheit kann jedoch nur gewährt werden, wenn die Abgabe bei einer der beiden Probenannahmestellen im Ilm-Kreis erfolgt.

Nähere Informationen zur Annahme der Proben im Ilm-Kreis finden Sie hier:

Eine Untersuchung auf Trichinen ist immer dann nötig, wenn der Tierkörper zum Verzehr bestimmt ist. Der Landkreis erachtet die Maßnahme als erforderlich, da Thüringen und damit auch der Ilm-Kreis von der Afrikanischen Schweinepest bedroht ist.

Grundsätzliche Hintergründe:

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) droht aktuell über Osteuropa nach Deutschland eingeschleppt zu werden. Verbreitet wird sie neben dem direkten Kontakt mit infizierten Tieren auch über weggeworfene Lebensmittel - etwa mit dem Virus infizierte Wildschweinschinken oder andere Schweinefleischprodukte. 90 % der befallenen Schweine sterben innerhalb von zehn Tagen. Das Virus ist für Menschen ungefährlich, bei Haus- und Wildschweinen aber verläuft die Erkrankung fast immer tödlich. Einen Impfstoff gibt es bisher nicht. Das ASP-Virus zeichnet sich durch eine große Beständigkeit aus: In kontaminierten Waldböden ist es über sechs Monate und in verarbeiteten tierischen Produkten über ein Jahr nachweisbar. Besonders problematisch wird die Situation durch den Umstand, dass das Virus nicht zwischen Wild- und Hausschweinen unterscheidet.

Daher können ausschließlich hygienische Maßnahmen und solche, die ein Verbringen infizierten Materials sowie die Reduktion der Wildschweinbestände zur Vorbeugung und Bekämpfung eingesetzt werden.

Gerade die Wildschweinpopulation hat sich in den letzten Jahren erhöht. Die Anzahl der im Ilm-Kreis untersuchten Trichinenproben, die mit der Populationsstärke einhergeht, zeigt, dass die Bestandszahl deutlich gestiegen ist. Je höher die Populationsstärke an Schwarzwild, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Verbreitung des Erregers stattfindet.

 

V. i. S. d. P. Manuel Löffelholz, Büro Landrätin