Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes
Das Landratsamt teilt mit, dass das Unterhaltsvorschussgesetz immer noch nicht rechtskräftig ist. Obwohl das Gesetz im Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, ist es erst dann rechtsgültig und durch die Verwaltung anwendbar, wenn es im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gegeben wurde. Dies ist bisher nicht erfolgt.
Aus diesem Grund können Anträge auf Unterhaltsvorschuss derzeitig noch nicht gewährt werden.
Im Jugendamt des Ilm-Kreises sind in den letzten Wochen ca. 600 Anträge eingegangen.
Sobald das Gesetz rechtskräftig veröffentlicht wurde, beginnt das Jugendamt mit der Erteilung von Bescheiden. Es ist zu erwarten, dass das Inkrafttreten aber rückwirkend zum 01. Juli 2017 erfolgen wird. In diesem Falle erfolgen bei rechtzeitiger Antragstellung ggf. auch die rückwirkenden Zahlungen. Anträge können im Jugendamt weiterhin gestellt werden.
Wir bitten um Verständnis.
Jens Jödicke, Amtsleiter Jungendamt Ilm-Kreis
V. i. S. d. P. Christina Büller, Büro Landrätin