Warnung vor illegaler Sammlung von "Althaushaltsgeräten"
Aus aktuellem Anlass warnt der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis vor einer im Landkreis gegenwärtig stattfindenden illegalen Sammlung.
Unter der Überschrift "Althaushaltsgerätesammlung" werden alte elektrische Geräte, Autoteile, Autoreifen und alles, was unter Umständen noch irgendwie profitabel ist, gesammelt. Die in die Briefkästen verteilten Handzettel sind mit Rechtschreibfehlern versehen und enthalten weder Firmenadresse noch Telefonnummer.
Die Qualität dieses Aufrufes zur Sammlung sollte eigentlich jeden schon darauf schließen lassen, um was für eine Art von Sammlung es sich handelt.
Erfahrungsgemäß werden nicht alle bereitgestellten Abfälle mitgenommen, sondern wenn überhaupt nur wenige "profitable" Stücke. Der Rest bleibt am Straßenrand liegen und gibt meistens Anlass zu Verdruss und Ärger.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis unterstützt derartige Aktionen nicht, zumal sie ohne Absprache oder vertragliche Regelungen mit dem Ilm-Kreis durchgeführt werden. Nicht nur die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird durch die zurückgelassenen Abfälle beeinträchtigt, es ist auch nicht sichergestellt, dass die eingesammelten Altgeräte u. a. Abfälle einer ordnungsgemäßen und schadlosen Entsorgung zugeführt werden. Vielfach finden sich als im Nachhinein unbrauchbar erwiesene Altgeräte o. a. im Straßengraben wieder.
In der Abfallwirtschaftssatzung des Ilm-Kreises ist geregelt, das Abfälle, welche der Überlassungspflicht unterliegen, der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung zu überlassen sind und nur zu den vom Landkreis bekannt gegebenen Terminen bereitgestellt werden dürfen. Wer hiergegen verstößt, handelt ordnungswidrig im Sinne der Abfallwirtschaftssatzung. Zudem stellt die Inanspruchnahme der öffentlichen Gehwege i. d. R. eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar, für die die gemeindlichen Ordnungsämter zuständig sind. Die Bereitstellung stellt somit in doppelter Hinsicht eine Ordnungswidrigkeit dar.
Aus den genannten Gründen sollten Sie keine Geräte oder andere Abfälle zu den mit Handzettel angekündigten Sammlungen bereitstellen. Bereits hinausgestellte Altgeräte/Gegenstände sind unverzüglich zurückzunehmen.
Der Landkreis bietet zweimal jährlich unentgeltliche Elektronikschrottsammlungen durch. Des Weiteren können auch die stationären Abgabestellen genutzt werden. Die Termine für die Elektronikschrottsammlungen können Sie dem aktuellen Leitfaden der Abfallwirtschaft im Ilm-Kreis oder im Internet unter www.aik.ilm-kreis.de entnehmen. Weiterhin kann E-Schrott einschließlich Kühlgeräte an den beiden Wertstoffhöfen in Arnstadt (Werkstatt des Marienstift Arnstadt, Am Kesselbrunn 46 b) und in Ilmenau (Ilmenauer Umweltdienst GmbH, Ratsteichstraße 2) sowie an der Umladestation Wolfsberg und der Deponie Rehestädt ohne zusätzliche Gebühren abgegeben werden.
Wenn Ihnen derartige Sammelaktionen bekannt werden, informieren Sie bitte unverzüglich den Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis (Telefon: 03628 738-921 oder aik@ilm-kreis.de).
V. i. S. d. P. Christina Büller, Büro Landrätin