ReiserückkehrerInnen müssen für zwei Wochen in Quarantäne
Gemäß der Allgemeinverfügung des Landkreises Ilm-Kreis vom 19. März 2020, mit Wirkung ab Freitag, 21. März 2020, sind alle ReiserückkehrerInnen aus dem Ausland verpflichtet, sich für 14 Tage ab der Rückkehr aus dem Ausland in häusliche Quarantäne zu begeben. Dies gilt auch rückwirkend für die vergangenen 14 Tage. Des Weiteren müssen sie sich beim Gesundheitsamt melden über das Kontaktformular "Covid-19".
Das Gesundheitsamt muss diese Fälle erfassen. Sollten ReiserückkehrerInnen in der Zeit der häuslichen Quarantäne Symptome eines grippalen Infektes bei sich bemerken, sollten sie ihre Hausarztpraxis telefonisch kontaktieren und auch auf ihre Reise und die Quarantäne hinweisen. Ebenso kann der kassenärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117 angerufen werden.
Landratsamt Ilm-Kreis, Ritterstraße 14, Arnstadt
V. i. S. d. P. Doreen Huth, Büro Landrätin