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26.02.2021

Stallpflicht für Geflügel wird zu Samstag aufgehoben

Die Stallpflicht für Geflügel, welche seit dem 12. Januar 2021 in bestimmten Gebieten des Ilm-Kreises gilt, wird planmäßig ab Samstag, 27. Februar 2021, aufgehoben. Aufgrund des bisherigen Verlaufs der Geflügelpest in Thüringen, der durchgeführten Untersuchungen sowie der damit resultierenden Risikobewertung für den Ilm-Kreis kann diese Schutzmaßnahme beendet werden. Hierzu gab es auch eine enge Absprache mit den Nachbarlandkreisen.

Die Stallpflicht war im Zusammenhang mit dem Geflügelpestausbruch in Nordhausen Anfang des Jahres erlassen worden und galt für ornithologische Risikogebiete und geflügeldichte Regionen im Ilm-Kreis. Die Allgemeinverfügung des Landes Thüringen bezüglich der Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen (Reinigung und Desinfektion, Schutzkleidung, Verbot des Zukaufs über mobile Geflügelhändler, Fernhalten von Hunden und Katzen) bleibt weiterhin bestehen.

Mit einer Allgemeinverfügung hebt der Landkreis die Stallpflicht für Geflügel zum 27. Februar 2021 wieder auf.

V. i. S. d. P. Doreen Huth, Büro Landrätin