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18.05.2021

Genesenennachweis - schnell und unbürokratisch für die BürgerInnen - jetzt mit FAQ

Über 4500 Menschen im Ilm-Kreis erhalten in den kommenden Tagen vom Landratsamt einen Genesenennachweis, mit dem sie genauso wie geimpfte Menschen Lockerungen der Corona-Einschränkungen nutzen dürfen. „Damit kommen wir schnell und unbürokratisch, ohne Aufwand oder Kosten für die Betroffenen, der Verordnung des Landes Thüringen und des Bundes nach, die Erleichterungen für Genesene und Geimpfte zulassen“, sagt Landrätin Petra Enders.

Mit der Anpassung der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung des Landes Thüringen vom 6. Mai 2021 sind für genesene und geimpfte Personen Erleichterungen vorgesehen. „Immer dort, wo ein negativer Test verlangt wird, werden Geimpfte und Genesene Negativ-Getesteten gleichgestellt. Für die Bürgerinnen und Bürger im Ilm-Kreis, die einen positiven PCR-Labortest haben, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist, werden wir den Nachweis der Genesung jetzt schnell und unkompliziert verschicken. Das betrifft derzeit mehr als 4500 Menschen, die nun einen Bescheid erhalten, mit dem sie die Dienstleistungen nutzen können, die sonst einen Negativtest erfordert hätten“, erklärt Landrätin Petra Enders. „Wir kommen damit auch den Nachfragen aus der Bevölkerung nach, die uns bis jetzt zur Ausnahmeverordnung erreicht haben.“

Ein Antrag oder eine Anmeldung für den Genesenennachweis sind nicht nötig. „Da die Coronavirus-Infektionen meldepflichtig sind, haben wir auch alle bereits Genesenen erfasst. Zukünftig werden wir positiv Getesteten mit dem Isolationsbescheid auch diesen Nachweis gleich mitsenden.“

Es ist davon auszugehen, dass Personen, die von einer Coronavirus-Erkrankung genesen oder vollständig geimpft sind, zumindest vorübergehend über einen gewissen Schutz vor einer Erkrankung verfügen. „Sie haben nun bundesweit wieder mehr Freiheiten als zuvor. Sie dürfen ohne Test zum Friseur oder den Tierpark besuchen, sich wieder mit mehr Menschen treffen, draußen Sport treiben und ohne Ausgangsbeschränkung nachts nach draußen gehen.“

Als geimpft gelten alle Menschen, die den vollen Impfschutz erreicht haben. Laut Verordnung ist dies der Fall, wenn nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung – in der Regel nach der zweiten Impfspritze – mindestens 14 Tage vergangen sind. Als genesen gelten laut Verordnung diejenigen Menschen, die eine Coronavirus-Infektion überstanden haben – und dies mit einem positiven PCR-Labortest nachweisbar ist, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist.

FAQ zum Genesenennachweis

So sieht der Genesenennachweis aus - Entwurf

Landratsamt erstellt Genesenennachweis - schnell und unbürokratisch.

Siehe dazu auch folgender Zeitstrahl:



V. i. S. d. P. Doreen Huth, Büro Landrätin