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05.06.2020

Landkreis verzichtet auf Gebühren für Änderung der Zulassungspapiere

Wegen der Kreisgebietsreform haben einige Bürgerinnen und Bürger nun neue Adressen bekommen.  Die müssen sie auch in ihren Zulassungspapieren für ihre Fahrzeuge neu eintragen lassen. „Eigentlich erheben wir eine Gebühr für die Änderung der Kfz-Halterdaten. Doch auf die werden wir verzichten, wo die Adressänderungen durch die Kreisgebietsreform kamen“, sagt Landrätin Petra Enders.

Wer seine Zulassungspapiere wegen einer neuen Adresse auf der Zulassungsstelle ändern lassen muss wegen der Kreisgebietsreform, der kann sich freuen. Auf die dafür eigentlich erhobenen Verwaltungsgebühren verzichtet der Landkreis. Das hat der Kreistag in seiner vergangenen Sitzung beschlossen. „Die Bürgerinnen und Bürger sollen finanziell nicht belastet werden. Wenn sie aufgrund der Gebietsreform ihre Zulassungspapiere ändern lassen müssen, sollen sie dafür auch nicht zahlen müssen. Ich freue mich, dass die Mehrheit des Kreistages es ebenso sieht“, sagt Landrätin Petra Enders.

Im Ilm-Kreis betrifft dies circa 35.000 zugelassene Fahrzeuge. Das sind circa ein Drittel des gesamten Bestandes in acht Städten und Gemeinden. Wer seine Halterdaten ändern lassen muss, sollte aber die Fristen beachten. Denn die Kostenbefreiung gilt nur in einem bestimmten Zeitraum für die jeweiligen Gebietskörperschaften. Die Zulassungspapiere müssen wie folgt bis zum angegebenen Datum auf der Zulassungsstelle umgetauscht werden:

  • Stadtilm (Ilmtal): 05.01.2021
  • Ilmenau (Langewiesen, Wolfsberg, Gehren, Pennewitz): 05.01.2021
  • Ilmenau (Frauenwald, Stützerbach): 30.06.2021
  • Arnstadt (Wipfratal): 30.06.2021
  • Großbreitenbach: 30.06.2021
  • Amt Wachsenburg (Kirchheim): 30.06.2021
  • Amt Wachsenburg (Rockhausen): 30.06.2022
  • Geratal: 30.06.2021
  • Plaue (Neusiß): 30.06.2021
  • Martinroda (Angelroda): 30.06.2022

Fast die Hälfte der zu ändernden Halterdaten (17.000) wurden bereits kostenfrei angepasst. Für den Rest der Halter*innen gilt nun, innerhalb der Fristen auf die Zulassungsstelle zu kommen. Wer danach kommt, muss die erforderlichen Verwaltungsgebühren zahlen.

Petra Enders: „Dem Landkreis kostet dieser Gebührenerlass rund 619.000 Euro. Die Übergangszeiten für den Umtausch der Zulassungspapiere haben wir eingerichtet, um die Zulassungsstelle nicht zu überlasten und so für Bürgerinnen und Bürger längere Wartezeiten zu vermeiden.“

Zulassungsstelle in der Ichtershäuser Straße 31 in Arnstadt.

V. i. S. d. P. Doreen Huth, Büro Landrätin