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26.11.2021

Neue Allgemeinverfügung ab 26. November 2021

Um die Arbeitsfähigkeit im Gesundheitsamt zu erhalten, wird zum 26. November 2021 die Verfahrensweise geändert. Zu diesem Zeitpunkt tritt eine neue Allgemeinverfügung des Ilm-Kreises in Kraft, die auf die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger im Ilm-Kreis setzt.

„Das Gesundheitsamt des Ilm-Kreises arbeitet sieben Tage die Woche täglich mit Hochdruck und großem Engagement unter Einsatz aller personellen Ressourcen an der Bewältigung der kontinuierlich steigenden Fallzahlen der an SARS-CoV-2-Infizierten und deren Kontaktpersonen. Derzeit hat der Ilm-Kreis eine der höchsten Inzidenzen von ganz Thüringen, die aktuell bei 1021,7 liegt, mit steigender Tendenz. Betrachtet man die 850 Fälle, die bisher noch nicht bearbeitet werden konnten, bewegt sich die tatsächliche Inzidenz um die 1800. Auch die Hospitalisierungsrate im Ilm-Kreis ist alarmierend, sie liegt thüringenweit am höchsten“, betont Landrätin Petra Enders.  

Um die Arbeitsfähigkeit im Gesundheitsamt zu erhalten, wird zum 26. November 2021 die Verfahrensweise geändert. Zu diesem Zeitpunkt tritt eine neue Allgemeinverfügung des Ilm-Kreises in Kraft, die auf die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger im Ilm-Kreis setzt.

Personen, die erkennbare Symptome einer COVID-19-Erkrankung zeigen und bei denen ein Arzt, eine befugte Stelle oder das Gesundheitsamt des Ilm-Kreises einen PCR-Test durchgeführt, veranlasst oder angeordnet hat, sind verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben. Diese Personen sind darüber hinaus verpflichtet, unverzüglich ihre engen Kontaktpersonen über das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu unterrichten.

Personen mit positivem PCR-Test sind angehalten, ihre personenbezogenen Daten sowie die engen Kontaktpersonen zu melden. Das erfolgt ausschließlich über das „Meldeformular für einen bestätigten Infektionsfall“. Das Formular findet sich auf der Homepage des Ilm-Kreises unter www.ilm-kreis.de/Corona/Formulare-Covid-19 

Wichtig: Das Formular muss online ausgefüllt werden, im Interesse der Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Gesundheitsamtes. Ausdrucke, E-Mails oder postalische Zusendungen können nicht bearbeitet werden. Das ist unbedingt erforderlich, um so schnell wie möglich einen individualisierten Bescheid erlassen zu können.

Wer enge Kontaktperson eines bestätigten Infektionsfalles und nicht geimpft oder genesen ist, hat seine Daten ebenfalls über das „Meldeformular für Kontaktpersonen“ unter www.ilm-kreis.de/Corona/Formulare-Covid-19 anzugeben und muss sich unverzüglich in Quarantäne begeben. Auch hier gilt: Das Formular muss online ausgefüllt werden. Nur, wenn die personenbezogenen Daten dort erfasst wurden, kann ein individualisierter Quarantänebescheid als Nachweis zur Verfügung gestellt werden.

Diese Regelung gilt nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Gesonderte Allgemeinverfügungen für Einrichtungen werden aktuell nicht erstellt. Hier geht es zur aktuellen Allgemeinverfügung.

V. i. S. d. P. Anke Roeder-Eckert, Büro Landrätin