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13.12.2021

Neue Allgemeinverfügung gilt ab 14. Dezember 2021

Auf Weisung des Landes Thüringen ergeht eine neue Allgemeinverfügung im Ilm-Kreis, die ab 14. Dezember 2021 Gültigkeit hat. Sie regelt u. a. 3G-Zugangsbeschränkungen in geschlossenen Räumen in Dienststellen des Bundes der Länder und der Kommunen sowie in Behörden und Dienststellen öffentlich-rechtlicher Körperschaften. Die 3G-Regelungen gelten auch für Besucher und Besucherinnen im Bürgerservice Ilmenau in der Krankenhausstraße 12a sowie im Verkehrsamt in der Ichtershäuser Straße 31 in Arnstadt. FFP2-Masken sind Pflicht.

Zudem gibt es eine erweiterte 2G-Plus-Zugangsbeschränkung in geschlossenen Räumen. Davon betroffen sind Gaststätten, körpernahe Dienstleistungen mit Ausnahme medizinisch-therapeutischer oder pflegerisch notwendiger Dienstleistungen, aber auch Reisebusveranstaltungen, entgeltliche Übernachtungen zu touristischen Zwecken oder kulturelle Veranstaltungen wie Lesungen, Theater-, Kino- oder Opernaufführungen. 

Die Allgemeinverfügungen vom 26.11.2021 und vom 1.12.2021 behalten ihre Gültigkeit. Sie regeln die Verfahrensweise der Kontaktpersonenverfolgung für Privatpersonen bzw. Schulen und Kitas. Hier geht es zur neuen Allgemeinverfügung des Ilm-Kreises, die zum 14. Dezember 2021 in Kraft tritt.

V. i. S. d. P. Anke Roeder-Eckert, Büro Landrätin