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Ehrenamtliche Richter*innen gesucht

Am 9. November 2020 endet die fünfjährige Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Weimar. Die Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsordnung durch die Landkreise aufgestellt.

Nachdem der Kreistag des Ilm-Kreises in seiner Sitzung am 1. Juli 2020 nicht die geforderte Anzahl in die Vorschlagsliste aufnehmen konnte, sind weitere 6 Personen dem Verwaltungsgericht Weimar zu benennen.

Folgende Voraussetzungen für die Wählbarkeit sind zu erfüllen:

• Gemäß § 20 Verwaltungsgerichtsordnung muss ein ehrenamtlicher Richter im Besitz der Deutschen Staatsangehörigkeit sein. Er soll das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz im Ilm-Kreis haben.

• Nach § 21 Verwaltungsgerichtsordnung sind vom Amt des ehrenamtlichen Richters ausgeschlossen:

  • Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind,
  • Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
  • Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.

Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.

• Gemäß § 22 Verwaltungsgerichtsordnung können nicht zum ehrenamtlichen Richter berufen werden:

  • Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
  • Richter,
  • Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
  • Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
  • Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.


(Die Funktionsbezeichnungen in den zitierten Paragrafen der Verwaltungsgerichtsordnung gelten jeweils in männlicher Form, in weiblicher Form und divers.)

Auch die Aufnahme der bisherigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in die Vorschlagsliste ist möglich, da auch eine Wiederwahl zulässig ist.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 9. September 2020 unter Telefon-Nr.: 03628/738105 oder E-Mail-Adresse kreistag@ilm-kreis.de an das Landratsamt Ilm-Kreis, Kreistagsbüro (Zimmer-Nr.: 247), 99310 Arnstadt, Ritterstraße 14, wenden.

27.08.2020