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Übermittlung eines negativen Testergebnisses zur Arbeitsaufnahme für Beschäftigte in Einrichtungen
Als Beschäftigte in Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 und § 36 Abs. 1 Nr. 2 und 7 IfSG dürfen Sie ihre Tätigkeit vor Ablauf von zehn Tagen nach dem maßgeblichen Beginn der Absonderung erst wiederaufnehmen, wenn sie ein negatives Ergebnis eines Tests an uns übersenden.
Hier haben Sie die Möglichkeit den Nachweis für die Verkürzung hochzuladen.
Bitte beachten Sie grundsätzlich folgende Hinweise:
Name:*
Vorname:*
Geburtsdatum:*
Telefonnummer:*
E-Mail-Adresse:*
Upload Testergebnis (PDF oder JPG):
Anmerkungen (z.B. Passwort für die übermittelte Datei):
Datenschutz:*Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und bin damit einverstanden.
Falls Sie nicht die Möglichkeit haben das Testergebnis elektronisch zu übermitteln, können Sie dies auch per Post übersenden an:
Landratsamt Ilm-KreisGesundheitsamtQuarantäneverkürzungRitterstraße 1499310 Arnstadt
(Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder)