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Pflichtumtausch

Der gesetzlich vorgeschriebene Pflichtumtausch beginnt im Jahr 2021. Der Umtausch der Führerscheindokumente ist zeitlich gestaffelt und beginnt mit den ausgestellten „Papierführerscheinen“. Diese werden gestaffelt nach den Geburtsjahren getauscht. Im Anschluss werden die ausgestellten und nicht zeitlich befristeten EU-Kartenführerscheine nach Ausstellungsjahr getauscht. Der Pflichtumtausch soll bis zum 19.01.2033 abgeschlossen sein und jeder Fahrerlaubnisinhaber in Besitz eines zeitlich befristeten EU-Kartenführerscheines sein.

Die Staffelung des Umtausches erfolgt nach unten angegebener Tabelle:

I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Vor 1953 bis zum 19.01.2033
1953 - 1958 bis zum 19.01.2022
1959 - 1964 bis zum 19.01.2023
1965 - 1970 bis zum 19.01.2024
1971 oder später bis zum 19.01.2025

II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr des EU-Kartenführerscheines

1999 - 2001 bis zum 19.01.2026
2002 - 2004 bis zum 19.01.2027
2005 - 2007 bis zum 19.01.2028
2008 bis zum 19.01.2029
2009 bis zum 19.01.2030
2010 bis zum 19.01.2031
2011 bis zum 19.01.2032
2012 - 18.01.2013 bis zum 19.01.2033

Nach Ablauf der oben genannten Frist wird Ihr alter Führerschein ungültig.

Hinweis: Besonders bei Umschreibungen von Fahrerlaubnissen, welche nicht in Ilmenau oder Arnstadt ausgestellt worden sind, wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt. Unter Vorlage des Personaldokumentes und des aktuellen Führerscheines wird diese auch von unseren Mitarbeitern angefordert.