Pflichtumtausch
Der gesetzlich vorgeschriebene Pflichtumtausch beginnt im Jahr 2021. Der Umtausch der Führerscheindokumente ist zeitlich gestaffelt und beginnt mit den ausgestellten „Papierführerscheinen“. Diese werden gestaffelt nach den Geburtsjahren getauscht. Im Anschluss werden die ausgestellten und nicht zeitlich befristeten EU-Kartenführerscheine nach Ausstellungsjahr getauscht. Der Pflichtumtausch soll bis zum 19.01.2033 abgeschlossen sein und jeder Fahrerlaubnisinhaber in Besitz eines zeitlich befristeten EU-Kartenführerscheines sein.
Die Staffelung des Umtausches erfolgt nach unten angegebener Tabelle:
I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers
Vor 1953 | bis zum 19.01.2033 |
1953 - 1958 | bis zum 19.01.2022 |
1959 - 1964 | bis zum 19.01.2023 |
1965 - 1970 | bis zum 19.01.2024 |
1971 oder später | bis zum 19.01.2025 |
II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr des EU-Kartenführerscheines
1999 - 2001 | bis zum 19.01.2026 |
2002 - 2004 | bis zum 19.01.2027 |
2005 - 2007 | bis zum 19.01.2028 |
2008 | bis zum 19.01.2029 |
2009 | bis zum 19.01.2030 |
2010 | bis zum 19.01.2031 |
2011 | bis zum 19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 | bis zum 19.01.2033 |
Nach Ablauf der oben genannten Frist wird Ihr alter Führerschein ungültig.
Hinweis: Besonders bei Umschreibungen von Fahrerlaubnissen, welche nicht in Ilmenau oder Arnstadt ausgestellt worden sind, wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt. Unter Vorlage des Personaldokumentes und des aktuellen Führerscheines wird diese auch von unseren Mitarbeitern angefordert.